Andreas Bender

Trinkwassergebühren in der VG Simmern-Rheinböllen werden 2026 angepasst

Simmern. Der Verbandsgemeinderat hat die Gründung der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen AöR beschlossen. Unabhängig von dieser Gründung werden die Trinkwassergebühren 2026 angepasst.

Bild: Archiv

Mit der konstituierenden Sitzung am 27. Januar 2026 haben die Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen offiziell ihre Arbeit als Anstalt des öffentlichen Rechts aufgenommen. Die Grundlage dafür legte der Verbandsgemeinderat bereits im Dezember 2025, als er die Gründung der neuen Organisationsform und die entsprechende Anstaltssatzung verabschiedete.

 

Die Entscheidung folgt den Empfehlungen einer Organisationsuntersuchung, die im Jahr 2024 durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH erstellt wurde. „Mit der Neuausrichtung schaffen wir eine Struktur, die die Zukunftsfähigkeit unserer Wasser- und Abwasserinfrastruktur stärkt und zugleich klare Zuständigkeiten schafft“, erklärt Bürgermeister Michael Boos. „Dabei bleibt die kommunale Kontrolle fest verankert.“

 

Für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde bleibt der tägliche Service unverändert: Die Werke setzen die Versorgung mit Trinkwasser und die Abwasserbeseitigung wie gewohnt fort. Vermögen und bestehende Verpflichtungen der bisherigen Einrichtungen gingen vollständig auf die neue Anstalt über, sodass alle Aufgaben nahtlos weitergeführt werden.

 

Die Verbandsgemeindewerke passen zum Jahr 2026 die Trinkwassergebühren an. Dies hat der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke in seiner konstituierenden Sitzung am 27. Januar beschlossen. Der Verbandsgemeinderat hat der Gebühren- und Beitragssatzung zugestimmt.

 

Konkret steigt der mengenabhängige Trinkwasserpreis um 0,48 Euro pro Kubikmeter auf künftig 2,48 Euro netto. Damit steigen die Kosten für einen Vier-Personen-Haushalt durchschnittlich um rund 70 Euro im Jahr. Die monatlichen Grundgebühren für Haushaltswasserzähler bleiben unverändert, lediglich die Gebühren für Großwasserzähler werden angepasst. Die Gebühren in der Abwasserbeseitigung bleiben ebenfalls unverändert.

 

Die Erhöhung ist unabhängig von der Gründung der Verbandsgemeindewerke als Anstalt des öffentlichen Rechts. Hintergrund sind vielmehr deutlich gestiegene Kosten und notwendige Investitionen, um die Wasserversorgung langfristig sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem umfangreiche Investitionen in Leitungsnetze und Trinkwasseranlagen, höhere Abschreibungen und Zinsaufwendungen, steigende Bau- und Unterhaltungskosten sowie zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung vor dem Hintergrund des Klimawandels. Hinzu kommen gestiegene Personalkosten durch Neueinstellungen und Tarifänderungen.

 

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um auch künftig eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten zu können, müssen wir heute in unsere Infrastruktur investieren“, erläutert Bürgermeister Michael Boos. „Angesichts steigender Baukosten, höherer Zinsen und wachsender Anforderungen an die Versorgungssicherheit ist die Anpassung der Gebühren leider unvermeidbar.“ Die Verbandsgemeindewerke kalkulieren ihre Entgelte nach den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes kostendeckend. Ziel ist es, die laufenden Aufwendungen für Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der Wasserversorgung vollständig abzudecken, ohne Gewinne zu erzielen.

 

Die Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen sind zuständig für:

  • Trinkwasserversorgung (ausgenommen Stadt Rheinböllen)
  • Abwasserbeseitigung
  • Energieversorgung mit Fokus auf Nahwärme, Photovoltaik und Blockheizkraftwerk

Sie versorgen die Städte Simmern und Rheinböllen sowie 42 verbandsangehörige Ortsgemeinden und beschäftigen rund 30 Mitarbeitende in den Bereichen Betrieb, Technik sowie Kundenservice und Verwaltung.


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