Andreas Bender

Heiligen Geist: Schließung konterkariert alle Anstrengungen kommunaler Entscheidungsträger

Boppard. Der Stadtrat der Stadt Boppard äußert sich in einer gemeinsamen Stellungnahme aller Fraktionen zur beabsichtigten Schließung des Heilig Geist durch das GKM.

Bild: Archiv / Bergfeld

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat mit großem Bedauern den Beschluss des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM), den Krankenhausstandort Hospital zum Heiligen Geist in Boppard zu schließen, zur Kenntnis genommen. Diese Entscheidung konterkariert nahezu alle ernsthaften Anstrengungen der kommunalen Entscheidungsträger - trotz klarer Bereitschaft der Stadt Boppard Verlustausgleiche für den Zeitraum 2026/27 zur Sicherung des Weiterbetriebs bereitzustellen.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine abstrakte Strukturdebatte, sondern um eine Entscheidung mit unmittelbaren Folgen für Menschen, für Patientinnen und Patienten, für Beschäftigte und für Menschenleben. Dass diese Dimension seitens des GKM in der öffentlichen Darstellung und in den Verhandlungen zunehmend in den Hintergrund tritt, ist aus Sicht des Stadtrates inakzeptabel.

 

Der Stadtrat weist darauf hin, dass weder innerhalb des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein noch im übrigen nördlichen Rheinland-Pfalz eine kreisangehörige Stadt aktuell Träger eines Krankenhauses ist. Die Stadt Mayen hat ihr eigenes Krankenhaus bereits Anfang der 1970er Jahre aus finanziellen Gründen an den neu gegründeten Landkreis Mayen-Koblenz abgegeben und übernimmt seitdem keine Trägerverantwortung mehr. Diese historische Perspektive verdeutlicht, wie außergewöhnlich die Forderung des GKM an die Stadt Boppard ist.

 

Die seitens des GKM erneut formulierten Bedingungen für einen Fortbestand des Standortes gehen weit über das hinaus, was rechtlich realisierbar und haushaltsrechtlich verantwortbar ist. Sie würden eine dauerhafte, nicht kalkulierbare finanzielle Haftung der Stadt Boppard begründen und damit elementare Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung und Haushaltsklarheit verletzen. Darüber hinaus sind sie nach unserer Bewertung moralisch und gesellschaftlich höchst problematisch: Kommunen dürfen nicht unter dem Druck drohender Versorgungslücken gezwungen werden, Verpflichtungen einzugehen, die sie strukturell überfordern und dauerhaft handlungsunfähig machen.

 

Die Stadt Boppard hat bereits rechtsverbindlich beschlossen, die Verluste des Krankenhauses anteilig bis zu einer Gesamtsumme von bis zu 2 Millionen € für 2026 und 2027 zu übernehmen, ohne dabei Träger- oder Gesellschafterverantwortung zu
übernehmen. Dieser Beschluss markiert einen klaren, verantwortungsvollen und rechtlich abgesicherten Beitrag zur Sicherung des Krankenhauses, der aber dennoch an klare, haushaltsrechtlich vertretbare Grenzen gebunden bleibt.

 

Zudem wurde in mehreren Gesprächen, zu denen der Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Clemens Hoch, eingeladen hatte, die herausragende Bedeutung einer verlässlichen und verantwortungsvollen Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, ausdrücklich betont. In diesem Zusammenhang wurde deutlich gemacht, dass tragfähige, realistische und rechtssichere Finanzierungskonzepte eine zentrale Voraussetzung für den Fortbestand von Krankenhausstandorten sind. Die von der Stadt Boppard beschlossene Verlustübernahme wurde dabei als substanzieller Beitrag zur Sicherung des Standortes Boppard eingefordert. Dass diese fachliche und politische Bewertung sowie die damit verbundene Erwartung, der Standort könne unter diesen Voraussetzungen fortgeführt werden, seitens des GKM bislang faktisch unbeachtet bleibt, ist aus Sicht des Stadtrates nicht nur unverständlich, sondern verstärkt den Eindruck, dass vorhandene Lösungsmöglichkeiten bewusst ausgeblendet werden, um eine Schließungsentscheidung politisch zu legitimieren.

 

Der Stadtrat weist entschieden zurück, dass durch die Konstruktion dieser Bedingungen der Eindruck erweckt werden soll, die Verantwortung für die drohende Schließung liege bei der Stadt Boppard oder dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Diese Darstellung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Die Stadt Boppard und der Rhein-Hunsrück Kreis haben ihre Verantwortung wahrgenommen, frühzeitig gehandelt und ihre Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung in klar definierten und rechtssicheren Rahmen erklärt.

 

Die politische Verantwortung für den nun eingeschlagenen Kurs liegt vielmehr bei den maßgeblichen Entscheidungsträgern auf Gesellschafterebene des GKM. Insbesondere Oberbürgermeister David Langner (Koblenz) sowie Landrat Marko Boos (Mayen-Koblenz) tragen aus Sicht des Stadtrates die politische und moralische Verantwortung dafür, dass kommunale Einzelinteressen über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einer gesamten Region gestellt werden. Diese Prioritätensetzung erfolgt zulasten der Gesundheitsversorgung im Mittelrheinraum und zulasten eines bewährten Krankenhausstandortes.

 

Der Stadtrat der Stadt Boppard stellt klar: Eine bewusste Inkaufnahme der Schließung eines Krankenhauses, obwohl tragfähige, rechtssichere und aussichtsreiche Unterstützungsangebote und Zukunftskonzepte vorliegen, ist keine zwangsläufige Folge äußerer Rahmenbedingungen, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen auch als solche benannt und verantwortet werden.

 

Der Stadtrat der Stadt Boppard wird weiterhin geschlossen für den Erhalt des Hospitals zum Heiligen Geist eintreten und erwartet vom GKM sowie von dessen Gesellschaftern eine ehrliche, transparente und verantwortungsbewusste Neubewertung, bei der das Wohl der Menschen in der Region endlich wieder in den Mittelpunkt gestellt wird.

 

Der Stadtrat stellt abschließend klar und deutlich fest, dass unverändert und jederzeit in alle Richtungen Gesprächsbereitschaft besteht, um den Krankenhausstandort Boppard sicherzustellen.

 

Für den Stadtrat:
Alexa Bach (Fraktion CDU)
Philipp Freiherr von Freytag Loringhoven (Fraktion BfB)
Jürgen Poersch (Fraktion SPD)
Markus Mono (Fraktion B90/Die Grünen)
Dr. Thomas Schöberl (Fraktion FWG)
Andre Mayer (Fraktion Wählergruppe Mayer / FDP)

 

Artikel vom 4. Februar: https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/gkm-beschliesst-unter-vorbehalt-schliessung-des-heilig-geist


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