

Nach intensiven Beratungen haben die Gesellschafter des Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) am Dienstag in ihrer Gesellschafterversammlung einen Beschluss zur Schließung des Standorts Heilig Geist Boppard zum 30. September gefasst. Der Beschluss steht jedoch unter einem ausdrücklichen Vorbehalt, erklärt das GKM: Sollte die Stadt Boppard bis zum 2. März bestimmte zentrale Voraussetzungen erfüllen, werden die Gesellschafter dem Stadtrat Koblenz und dem Kreistag Mayen-Koblenz vorschlagen, in ihren März-Sitzungen den Schließungsbeschluss zu revidieren.
„Die Stadt Boppard hat vergangene Woche ein sehr wichtiges Signal gesendet und angeboten, in den Jahren 2026 und 2027 bis zu zwei Millionen Euro der Verluste des Heilig Geist zu übernehmen“, erklärt David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. Entscheidend ist nun, dass die Stadt Boppard diesen Betrauungsakt offiziell und ohne weitere Bedingungen beschließt.
Langner bezieht sich dabei auf die Sitzung des Bopparder Stadtrates vom 26. Januar. Hier war das Heilig Geist erneut Thema. Bürgermeister Jörg Haseneier berichtete mündlich über den aktuellen Sachstand. Auf Auftrag des Hauptausschusses habe er erneut das Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Koblenz gesucht. Dieses habe inzwischen stattgefunden; die Gespräche seien weiter vorangeschritten. Mit dem Ziel, das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard als wichtigen Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und eine drohende Schließung abzuwenden, hat die Stadt Boppard einen weiteren Kompromissvorschlag erarbeitet. Dieser wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses vom 15.12.2025 unter TOP 4 „Verlustübernahme Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein/Krankenhaus Heilig Geist 2026 und 2027“ beschließt der Stadtrat folgendes:
Haseneier teilte weiter mit, dass die Genehmigung des vorgeschlagenen Beschlusses durch die Aufsichtsbehörden Voraussetzung für die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Stadt Boppard sei und davon ausgegangen wird, dass die zugesagten Zahlungen durch die Stiftung “Hospital zum Heiligen Geist“ und den “Förderkreis Hospital zum Heiligen Geist e.V.“ auch tatsächlich erfolgen.
„Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Stadt Boppard und/oder der Rhein-Hunsrück-Kreis noch in diesem Jahr mit uns als Gesellschafter die Verhandlungen zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmen, in dessen Betrieb das Heilig Geist spätestens zum 1. Januar 2028 übergeht, aufnimmt. Dies ist notwendig, da wir als Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz nicht dauerhaft ein Krankenhaus außerhalb unserer Gebietskörperschaft finanzieren können“, erläutert Marko Boos, Landrat des Kreises Mayen-Koblenz und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Wenn diese zentralen Punkte erfüllt werden, sehe man eine realistische Chance, die Schließung zu revidieren. „Die Beschlussfassung zu ändern, obliegt allerdings dem Stadtrat Koblenz und dem Kreistag Mayen-Koblenz“, betont Langner und ergänzt: „Wir wissen, dass diese Übergangszeit für die Mitarbeitenden und für die Bevölkerung in Boppard erneut mit Ungewissheit verbunden ist, aber es ist die einzige Möglichkeit, dem Zukunftskonzept noch eine Chance zu bieten.“
Vorheriger Artikel zum Heilig Geist (14. Januar): https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/heilig-geist-aus-der-klinik-ist-vermutlich-nicht-mehr-abzuwenden



