VG Simmern-Rheinböllen schränkt Nutzung von Trinkwasser ein
Untersagt wird die Nutzung von Trinkwasser für
• die Befüllung von Pools und Planschbecken
• die Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Blumenbeeten
• das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
• das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
• die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Verstöße gegen die genannten Beschränkungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinweis: Für die Bewässerung der öffentlichen Grünflächen und Blumenbeete der Stadt Simmern wird kein Trinkwasser genutzt.

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