

Kreis. Wegen mehrerer Nachweise der Aviären Influenza (Vogelgrippe) bei Wildvögeln im Kreisgebiet hat die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück eine Stallpflicht für Geflügel verhängt.
Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 30. November. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, solle die Verfügung eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern und Hausgeflügelbestände schützen. Die Infektionen stünden im Zusammenhang mit dem europaweiten Vogelzug. Der erste Fall war am 21. Oktober bekannt geworden, als ein verendeter Kranich positiv auf das Virus getestet wurde.
Inzwischen seien weitere infizierte Wildvögel im Rhein-Hunsrück-Kreis nachgewiesen worden. Geflügel müsse laut Allgemeinverfügung in geschlossenen Ställen oder unter schützenden Vorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln auszuschließen. Die Kreisverwaltung weist zudem darauf hin, dass tote oder kranke Wasser- und Greifvögel sowie Zugvögel – etwa Kraniche – dem Veterinäramt gemeldet und keinesfalls berührt werden sollen. Mehr Info gibt es über Telefon
0 67 61 / 8 28 13.



