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Corona: Verstöße gegen den Infektionsschutz sind strafbar

Die Bundes- und Landesregierungen haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Maßnahmen angeordnet, um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Trotzdem kommt es immer noch zu Verstößen gegen die Auflagen - und das ist strafbar.
Foto: Symbolbild/Pixabay

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Die Staatsanwaltschaft Trier weist darauf hin, dass Verstöße gegen die erlassenen Maßnahmen nach den Paragraphen 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können. Nach Paragraphe74 drohen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach Paragraph 75 (Absatz 1) können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen nach Paragraph 75 (Absatz 3) sogar Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft wird Verstöße laut eigenen Angaben mit Nachdruck verfolgen und ahnden. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter Ausnutzung der Corona-Krise begangen werden. RED


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