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Die Stadt Trier "blitzt" ab Januar selber

Das Rathaus übernimmt ab dem 1. Januar 2016 die Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen im Trierer Stadtgebiet. In den nächsten Wochen nehmen Mitarbeiter deshalb Probekontrollen in verschiedenen Straßen vor. So sollen geeignete Standorte für die Messgeräte gefunden werden.

Autofahrer brauchen sich allerdings erst mal keine Gedanken zu machen: Die registrierten Verstöße haben haben noch keine Konsequenzen. Bei ersten Testmessungen waren eine Vielzahl von Autofahrern zu schnell unterwegs. Laut Stadt Trier leisten die Kontrollen deshalb "einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit". Die städtische Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt wird bei ihren Kontrollen zwei mobile Messanlagen mit Filmkamera und Lasertechnik einsetzen. Die erfassten Daten werden per Funk in das Ausgabegerät in einem in der Nähe geparkten Auto übertragen und dort von jeweils zwei Hilfspolizisten ausgewertet. Ab dem 1. Januar gilt: Ein Verwarnungsgeld kann verhängt werden, wenn das Tempolimit um neun km/h oder mehr überschritten wird, denn drei km/h gelten als Messtoleranz, und weitere fünf km/h über dem Limit gelten als geringfügiges Vergehen. In einer Tempo-30-Zone wird es also ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometern ernst. Je nachdem, wie gravierend der Verstoß ist, kann aus dem Verwarnungs- ein Bußgeld werden (60 Euro oder mehr), darüber hinaus drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Wenn kein Regelverstoß vorliegt, werden die Aufnahmen und Fahrzeugdaten nicht gespeichert.

Kontrolle in Eigenregie

Der Stadtrat hatte die Einführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) im Oktober 2014 beschlossen. In Trier ist bisher die Polizei für diese Aufgabe zuständig und wird auch bis Ende des Jahres weitere Kontrollen vornehmen. In Rheinland-Pfalz haben die Kommunen jedoch die Option, die Kontrollen in Eigenregie zu übernehmen. Für die Abwicklung der KGÜ wurden im Ordnungsamt sechs neue Planstellen im Außendienst und 4,5 Stellen im Innendienst geschaffen. Mit den beiden Messgeräten können alle Straßen vom verkehrsberuhigten Bereich bis hin zu mehrspurigen Hauptstraßen und Baustellenbereichen überwacht werden. "Im Fokus werden Unfallhäufungs- und andere potenzielle Gefahrenstellen wie Kindergärten oder Schulen stehen, aber auch generell Tempo-30-Zonen", erklärt Elmar Geimer, Leiter der Verkehrsüberwachung. Die städtischen "Blitzer" müssen dabei immer innerhalb der gelben Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder stehen. PA/RED, Foto: Symbolbild/Archiv


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