Die Stadt Trier "blitzt" ab Januar selber
Autofahrer brauchen sich allerdings erst mal keine Gedanken zu machen: Die registrierten Verstöße haben haben noch keine Konsequenzen. Bei ersten Testmessungen waren eine Vielzahl von Autofahrern zu schnell unterwegs. Laut Stadt Trier leisten die Kontrollen deshalb "einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit". Die städtische Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt wird bei ihren Kontrollen zwei mobile Messanlagen mit Filmkamera und Lasertechnik einsetzen. Die erfassten Daten werden per Funk in das Ausgabegerät in einem in der Nähe geparkten Auto übertragen und dort von jeweils zwei Hilfspolizisten ausgewertet. Ab dem 1. Januar gilt: Ein Verwarnungsgeld kann verhängt werden, wenn das Tempolimit um neun km/h oder mehr überschritten wird, denn drei km/h gelten als Messtoleranz, und weitere fünf km/h über dem Limit gelten als geringfügiges Vergehen. In einer Tempo-30-Zone wird es also ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometern ernst. Je nachdem, wie gravierend der Verstoß ist, kann aus dem Verwarnungs- ein Bußgeld werden (60 Euro oder mehr), darüber hinaus drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Wenn kein Regelverstoß vorliegt, werden die Aufnahmen und Fahrzeugdaten nicht gespeichert.