

Haben Kunden digitale Inhalte erworben, darf ein Online-Händler ihnen den Zugriff darauf nicht verwehren.
In einem kürzlich ergangenen Urteil haben die Richter des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Az.: 6 U 90/15) eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. für unwirksam erklärt, teilten Verbraucherschützer mit. Danach sei es dem Online-Händler gestattet gewesen, „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“. In der Vergangenheit hätten sich Kunden immer wieder beschwert, weil ihnen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht worden sei. Hinzu kämen Fälle der Verwehrung zum Kundenkonto, heißt es von Seiten der Verbraucherschützer. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen habe dem Online-Händler auch erlaubt, Kunden den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren.