

Eine Verkehrszählung hat ergeben, dass in dem Straßenzug in Trier-Süd deutlich mehr Rad- als Autofahrer unterwegs sind. Damit ist die wichtigste gesetzliche Voraussetzung für die Ausweisung einer Fahrradstraße erfüllt. Start- und Endpunkt der Fahrradstraße werden mit einem eigenen Verkehrszeichen ausgeschildert, ergänzt durch auffällige Markierungen und Piktogramme auf der Fahrbahn. Für besseren Fahrkomfort werden außerdem Unebenheiten in den gepflasterten Straßenabschnitten beseitigt. An den Kreuzungen wird die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben, statt dessen wird die Fahrradstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Die Fahrradstraße in Trier-Süd bleibt für den KfZ-Anliegerverkehr geöffnet. Allerdings müssen sich Autos dem Radverkehr anpassen und unterordnen. Es gilt für alle Fahrzeuge maximal Tempo 30. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Durch die neue Markierung fallen keine regulären Parkplätze weg.