

Ohne Frauen wäre die Welt nicht dort, wo sie heute ist. Doch noch immer ist der Verdienstabstand zwischen Mann und Frau (Gender Pay Gap)erschreckend groß, die Corona-Krise brachte 50er-Jahre-Frauenbilder zum Vorschein und in Afghanistan schränken die Taliban seit ihrer Machtübernahme die Rechte von Frauen massiv ein. Der 8. März ist also auch im Jahr 2023 absolut wichtig, um auf Missstände aufmerksam zu machen.
Seinen Ursprung hat der Weltfrauentag im Kampf um die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Wahlrecht für Frauen und wurde erstmals im am 19. März 1911 von der Sozialdemokratin Clara Zetkin initiiert.
Damals demonstrierten Millionen von Frauen aus mehreren Ländern öffentlich mit dem Kampfruf »Heraus mit dem Frauenwahlrecht!« für Lohngleichheit und ein Recht auf Mitbestimmung.
Während das Frauenwahlrecht 1918 eingeführt wurde so ging es mit der allgemeinen Gleichberechtigung nur zögerlich voran. So durften beispielsweise noch bis 1977 Ehemänner ihren Frauen eine Berufstätigkeit verbieten. Heute ist die Erwerbstätigkeit von Frauen zwar völlig normal, jedoch sind es in erster Linie Frauen, die sich neben ihrem Job um Kinder und Haushaltkümmern während der Mann ohne nervenaufreibende Doppelt- und Dreifachbelastung seinem Beruf nachgehen kann. So arbeitet jede zweite Frau auch nur in Teilzeit, solange die Kinder klein sind. Das wiederum bringt ihr nicht nur ein niedrigeres Einkommen und schlechtere Karrierechancen, sondern auch später im Alter weniger Rente und soziale Sicherheit.
Vor allem in den beiden letzten Jahren hat die Corona-Pandemie haben die Gleichberechtigung besonders in Gefahr gebracht. Statistiken belegen, dass es vor allem Frauen, die neben ihrem Job im Homeoffice noch die Betreuung und das Homeschooling der Kinder übernommen haben. Mütter arbeiten im Vor-Corona-Vergleich in geringerem Stundenumfang als Väter oder verlagern ihre Arbeitszeit häufiger auf den Abend oder das Wochenende, so zeigen es Zahlen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Weltweit sind 70 Prozent des Personals in sozialen und Pflegeberufen Frauen. Außerdem leisten sie im Schnitt dreimal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Da Frauen sich vermehrt um Kranke kümmern, sei es laut Bericht von UN Women Deutschland beruflich oder unbezahlt innerhalb der Familie, warenund sind sie dem Virus stärker ausgesetzt und tragen ein hohes Infektionsrisiko. Zusätzlich bringt diese Pflegebürde auch erhebliche psychische Belastungen mit sich, und das oftmals bei geringerem Verdienst.
Schaut man sich Zahlen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2021 an, stellt man fest: Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern unverändert. Im vergangenen Jahr erzielten Frauen einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn in Höhe von 19,04 Euro. Das Arbeitsentgelt von Männern belief sich auf 22,43 Euro. In Rheinland-Pfalz lag der Gender Pay Gap damit bei 15 Prozent. Das sind drei Prozentpunkte weniger als im bundesweiten Durchschnitt (18 Prozent).
In jedem Jahr wird der Internationale Frauentag unter einem eigenen Motto begangen. Am 8. März 2023 lautet das Thema der Vereinten Nationen zum Internationalen Frauentag „Each for Equal«. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das »Jede/r für Gleichberechtigung«.
Hier noch einige Fakten: 1919 durften Frauen in Deutschland erstmals wählen. 100 Jahre später wird der Internationale Frauentag in Berlin zum gesetzlichen Feiertag. Eine tatsächliche Gleichberechtigung gibt es auch heute noch nicht, doch viele Rechte haben sich Frauen in den letzten 100 bereits erkämpft. heute ist es - zumindest in Europa - selbstverständlich, dass Frauen wählen dürfen. Das Frauenwahlrecht hat erst kürzlich sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz in Kraft, das Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht gewährte. Am 19. Januar 1919 war es dann so weit: Es fanden Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt und Frauen durften zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. 1933 verloren Frauen das passive Wahlrecht wieder bis zum Ende des Dritten Reichs im Jahre 1945.
Und auch das ist noch gar nicht so lange her: Frauen dürfen erst seit 1958 über ihr eigenes Vermögen bestimmt. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente. Ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden und Frauen dürfen ohne Erlaubnis des Ehemanns arbeiten gehen. Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, es lag bei ihm, ob sie arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er auch jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Auch das änderte sich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958. Aber: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet. Erst 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Demzufolge gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung nicht mehr nach Schuld gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip.
Bereits im 19. Jahrhundert erhielten Frauen für vergleichbare Arbeit meist weniger Geld als Männer. 1980 sorgte ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz dafür, dass Frauen zumindest laut Gesetz das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit bekommen müssen. Leider sieht das in der Praxis bis heute anders aus.
fis