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Jedermann-Konto kommt dieses Jahr

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Menschen ohne Girokonto vor erheblichen Hürden stehen, etwa beim normalen Zahlungsverkehr, bei der Wohnungssuche oder wenn sie arbeitssuchend sind.
Künftig dürfen die Banken niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Anspruch auf ein Konto erhalten auch Asylsuchende und Obdachlose. Foto: Fürgen Fälchle/Fotolia

Künftig dürfen die Banken niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Anspruch auf ein Konto erhalten auch Asylsuchende und Obdachlose. Foto: Fürgen Fälchle/Fotolia

Und wie wirkt es erst, wenn man als Mitarbeiter dem Chef keine eigene Kontoverbindung nennen kann? Aber was kommt mit dem Basiskonto konkret auf die künftigen Nutzer zu? Das künftige Recht auf ein Girokonto bedeutet zum Beispiel nicht gleichzeitig, dass es auch überzogen werden darf. Die Eröffnung hängt allerdings nicht von der Bonität des Kunden ab, also davon, wie kreditwürdig der Kunde ist. Und die Entgelte der Banken und Sparkassen sollen bei dieser Kontenart nicht zu hoch ausfallen, heißt es. Sie sollen angemessen sein, was den Kunden natürlich auch vor der Kostenfalle Konto bewahrt. Das Basiskonto müssen künftig auch Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken zur Verfügung stellen. Bei Weigerung drohen Bußgelder.

Basiskonto

Von dem Basiskonto profitieren sollen unter anderem auch Men schen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und die Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus besitzen, bei denen aber eine Ausweisung trotzdem nicht möglich ist.  Darüber hinaus sind Banken und Sparkassen künftig verpflichtet, ihre Kunden umfassend über ihre Entgelte und Gebühren zu informieren. Diese Pflicht zur Information und Transparenz beginnt zeitlich bereits im Zeitraum vor dem Vertragsschluss. Zusätzliche Mindeststandards sollen Verbrauchern helfen, wenn sie ihr Geldinstitut wechseln möchten. Kommt es zu einem Wechsel innerhalb Deutschlands, sollen die Banken und Sparkassen zusammenarbeiten – also Überweisungen und eingerichtete Lastschriftverfahren auf das neue kontoführende Geldhaus übertragen. Zwar muss erst bis zum 18. September 2016 eine dafür vorgesehene EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden sein. Einen Entwurf der Bundesregierung zum Zahlungskontengesetz gibt es jedoch bereits. In Kraft treten könnte das Gesetz dann bereits im kommenden Frühjahr.


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