

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 34-jährigen Mann erhoben, der am 7. Februar 2026 in der Innenstadt von Trier zunächst mit einem Küchenmesser auf Passanten zugegangen sein soll und später Polizeibeamte mit einem zweiten Messer angegriffen haben soll. Die Anklage wurde zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier eingereicht.
Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen leidet der Angeschuldigte an einer psychischen Erkrankung, weshalb seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit nach vorläufiger Einschätzung zumindest erheblich vermindert gewesen sein dürfte. Zur abschließenden Klärung wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das noch aussteht.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den Nachmittagsstunden des Tattags in verwirrtem Zustand mit einem Küchenmesser im Bereich der Simeonstraße umhergegangen zu sein und das Messer teilweise bedrohend gegen Passanten gerichtet, teilweise sich selbst an den Hals gehalten zu haben. In zwei Fällen soll er auf Personen zugegangen sein und Stichbewegungen in deren Richtung ausgeführt haben.
Aufgrund mehrerer Notrufe rückten umgehend mehrere Polizeistreifen an. Im Bereich der Fußgängerpassage zwischen dem Kaufhof und dem ehemaligen Karstadt forderten die Beamten den Mann auf, das Messer niederzulegen. Stattdessen soll er unvermittelt ein zweites, deutlich größeres Messer mit einer Klingenlänge von etwa 23 Zentimetern unter seiner Jacke hervorgezogen und sei auf die wenige Meter entfernten Beamten zugelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft sieht den hinreichenden Verdacht, dass er dabei tödliche Verletzungen in Kauf genommen habe.
Die Beamten gaben daraufhin zwei Schüsse auf die Beine des Angeschuldigten ab und brachten ihn zu Fall, bevor er sie erreichen konnte. Er erlitt einen Streifschuss am rechten Fuß sowie einen Durchschuss im linken Knie. Aufgrund der Knieverletzung befindet sich der Mann bis heute in stationärer Krankenhausbehandlung.
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs ergab, dass dieser sowohl durch Notwehr gerechtfertigt war als auch die Voraussetzungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz erfüllte. Das Landgericht hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.




