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Paket mit unbekanntem Empfänger sorgt für Evakuierung

Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Trier-Ehrang hat am 9. Dezember gegen 16.56 Uhr die Polizei alarmiert, da an seine Adresse ein größeres Paket zugestellt wurde, das er nicht bestellt hatte.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Nicht nur deshalb kam es dem Mann verdächtig vor. Sondern auch, weil seine Anschrift nicht ganz korrekt war, ein Absender fehlte und sich im Inneren beim Transport ein unbekannter, fester Gegenstand bewegte. Nach ersten Überprüfungen vor Ort konnte auch die Polizei weder Herkunft noch Inhalt der Sendung klären.  Sicherheitshalber wurde daraufhin das Wohnhaus, in dem insgesamt sieben Menschen leben, evakuiert und der unmittelbare Bereich um das Wohnhaus abgesperrt.

LKA gibt Entwarung

Die Delaborierer des Landeskriminalamtes (LKA) wurden zur Klärung des Inhaltes hinzugezogen und trafen um 19.50 Uhr am Einsatzort ein. Um 20.10 Uhr konnten Sprengstoffspezialisten dann Entwarnung geben, nachdem sie das Paket intensiv untersucht und letztlich geöffnet hatten. Die Sendung bestand aus einer nagelneuen und ungefährlichen Spielkonsole, deren Herkunft sich der Empfänger auch nach intensiver Erforschung nach wie vor nicht erklären kann. Die Polizei gab den Einsatzort wieder frei und ermittelt nun die Herkunft des Paketes. Ob es einen strafrechtlich relevanten Hintergrund gibt, steht zurzeit noch nicht fest.

Das rät die Polizei:

  • Versender sollten unbedingt Adresse und Absender deutlich, richtig und gut lesbar auf das Postgut schreiben.
  • Empfänger sollen unbedingt prüfen, ob sie Post erwarten, Waren bestellt haben oder -  gerade zur Weihnachtszeit - mit Paketsendungen von Verwandten oder Freunden rechnen können.
  • Klären Sie mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, wenn Sie Post erwarten oder an ihre Anschriften senden lassen und diese sie an Ihrer Stelle annehmen sollen.
  • Überprüfen Sie Sendungen im Beisein des Postboten - im Zweifelsfall können Sie die Annahme verweigern.
  • Wenn Sie Bedenken hinsichtlich gefährlicher Inhalte des Paketes haben, informieren Sie die Polizei.


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