SP

Stalking: Wenn Grenzen nicht akzeptiert werden

Stalking bezeichnet das wiederholte, bedrohliche Belästigen oder Verfolgen einer anderen Person. Dabei stehen oder standen Täter und Opfer häufig in einer persönlichen Beziehung. Mit Anrufen, Briefen, E-Mails, SMS, Nachrichten in sozialen Netzwerken, permanenter Anwesenheit oder Kontaktaufnahmen über Dritte werden die Opfer belästigt.
Foto: Symbolbild/Polizei

Foto: Symbolbild/Polizei

Der in den meisten Fällen männliche Stalker versucht über alle Mittel und Wege, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen: Dies ist Terror durch permanente Verfolgung und extrem belastend für die Opfer. Der Täter fühlt sich zur Kontaktaufnahme berechtigt und möchte nicht selten eine beendete Beziehung wieder aufleben lassen. Die Realität nimmt der Täter nur noch eingeschränkt wahr, das "Nein" des Opfers wird überhört. Es liegt im Interesse der Polizei, Bürger umfassend über dieses Phänomen zu informieren, denn nur so können sich Betroffene schützen und die vorhandenen Hilfsangebote annehmen.

Opfer fühlen sich hilflos

Das subjektive Sicherheitsgefühl der Betroffenen ist stark beeinträchtigt, die Opfer fühlen sich häufig in die Enge gedrängt und hilflos. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen die Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören. Der Kontakt mit der Polizei dient in erster Linie dem unmittelbaren Schutz des Opfers und zeigt dem Täter Grenzen auf. Fühlen Betroffene sich unsicher, kann jederzeit eine Vertrauensperson zur Anzeigenerstattung hinzugezogen werden. Opferhilfeeinrichtungen und die Polizei stehen zur Beratung gerne zur Verfügung.

Das rät das Landeskriminalamt

  • Einmalige, deutliche Ansprache: Es ist kein Kontakt erwünscht!
  • Auf weitere Kontaktversuche nicht eingehen – selbst ein negativer Austausch lässt den Stalker hoffen!
  • Dokumentation der gesamten Kommunikation wird empfehlen.
  • Bei nicht bestellten Warenlieferungen oder Paketen die Annahme verweigern. Darüber auch die Nachbarn informieren.
  • Ort, Datum und Zeitpunkt sowie die Namen und Erreichbarkeiten von Zeugen notieren, die die Vorfälle beobachtet haben.
  • Bei Telefonterror und speziellen Stalking-Handlungen, z.B. via PC (so genanntes Cyber-Stalking) die technischen Schutzmöglichkeiten ausschöpfen (z.B. geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.).
  • Informieren Sie Ihr Umfeld – im Alltag und in einer Bedrohungslage: Öffentlichkeit kann schützen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.opferschutz.rlp.de und www.polizei-beratung.de


Meistgelesen