Stadt Trier

Keine Windräder im Trierer Stadtwald: Bürger sammeln 5000 Unterschriften
Trier. Bürgerinitiativen fordern Bürgerentscheid – und kündigen juristisches Vorgehen an
Höhere Bußgelder bis zu 100 Euro gelten künftig für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen oder Halten in zweiter Reihe. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts, droht jetzt zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Wer eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt oder erst gar keine bildet, muss neben Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro auch mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten rechnen. Mehr Infos gibt es hier. RED




