Tante seiner Ex-Frau erdrosselt: Gericht in Trier spricht lebenslange Haft aus
Ein schweres Tötungsdelikt aus Trier-West ist vor dem Landgericht Trier zu einem Urteil gekommen. Ein 40-jähriger Mann wurde am gestrigen Mittwoch wegen Mordes an der Tante seiner ehemaligen Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Überzeugung der Richter hatte er die 68-jährige Frau im vergangenen Jahr in ihrer Wohnung in der Blücherstraße erdrosselt.
Habgier als ausschlaggebendes Motiv
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der arbeitslose Angeklagte aus finanziellen Gründen handelte. Er soll gezielt in die Wohnung der Seniorin gegangen sein, um Bargeld und die Bankkarte der Frau an sich zu bringen. Das Gericht wertete diese Absicht als habgierig und damit als Mordmerkmal.
Aus den Feststellungen der Richter ging hervor, dass der Mann über familiäre Verbindungen wusste, dass die 68-Jährige größere Geldbeträge in einer Kassette im Wohnzimmer aufbewahrte. Das dringend benötigte Geld wollte er nach Darstellung des Gerichts nutzen, um gemeinsam mit einer Prostituierten nach Rumänien auszuwandern.
Mitangeklagter räumt Taten ein
Neben dem Hauptangeklagten stand ein 34-Jähriger vor Gericht, der nach der Tat mit der Bankkarte des Opfers mehrere Tausend Euro abgehoben hatte. Im Gegensatz zum Hauptangeklagten, der bis zuletzt jede Verantwortung für den Tod der Frau zurückwies, gestand der Mitangeklagte sein Vorgehen ein.
Für ihn verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil gegen beide Männer ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung besteht die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Klare Entscheidung, offener Ausgang
Mit dieser Entscheidung setzte das Landgericht ein deutliches Zeichen gegen besonders brutale und aus Habgier begangene Taten. Während die Kammer ihre Überzeugung klar formulierte, liegt es nun an den Verurteilten, ob sie den Rechtsweg weiter ausschöpfen wollen. Damit bleibt offen, ob sich der Fall erneut vor einem höheren Gericht wiederfinden wird.
Text: Kevin Schößler

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