Nico Lautwein

Tierschutz in Trier: Stadt führt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ein

Trier. Ab dem 1. August gilt in Trier eine Katzenschutzverordnung. Freigängerkatzen müssen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Bis Jahresende gilt eine Übergangsfrist.

 

Sie begrüßen die neue Katzenschutzverordnung in Trier und hoffen auf Nachahmer (v. l.): Sabine Pütz, Justin Adrian, Simone Hunze, Annette Massing (Tierheim Trier), Dezernent Ralf Britten und der ehemalige Leiter des Tierheims, Andreas Lindig.

Sie begrüßen die neue Katzenschutzverordnung in Trier und hoffen auf Nachahmer (v. l.): Sabine Pütz, Justin Adrian, Simone Hunze, Annette Massing (Tierheim Trier), Dezernent Ralf Britten und der ehemalige Leiter des Tierheims, Andreas Lindig.

Bild: Presseamt Trier

Ab 1. August 2026 gilt in Trier die neue Katzenschutzverordnung. Sie soll die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eindämmen und den Tierschutz nachhaltig stärken. Für Halter von Freigängerkatzen bedeutet das neue Pflichten: Die Tiere müssen künftig kastriert oder sterilisiert sowie gekennzeichnet und registriert werden. Bis Ende des Jahres räumt die Stadt eine Übergangsfrist ein.

Schutz für Tiere und Entlastung der Tierheime

Hintergrund der neuen Regelung ist die seit Jahren hohe Zahl freilebender und herrenloser Katzen im Stadtgebiet. Viele Tiere leiden unter Krankheiten, Unterernährung und schlechten Lebensbedingungen. Können Besitzer nicht ermittelt werden, werden sie von Tierschutzvereinen und dem Tierheim versorgt – ein erheblicher personeller und finanzieller Aufwand.

„Mit der Katzenschutzverordnung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl, entlasten Tierheime und sorgen für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren. Tierschutz beginnt nicht erst dann, wenn Tiere Hilfe brauchen, sondern schon bei der Vorsorge“, erklärt Triers Dezernent Ralf Britten.

Rund 60 Jungkatzen im Tierheim

Wie dringend Handlungsbedarf besteht, zeigen die Zahlen aus dem Trierer Tierheim. Dort werden derzeit rund 60 Jungkatzen versorgt, die überwiegend aus dem Stadtgebiet stammen. Besonders im Frühjahr und Sommer werden regelmäßig zahlreiche Katzenwelpen gefunden. Nach Angaben von Tierheim und Tierschutzvereinen gibt es seit Jahren freilebende Katzenpopulationen, die ohne menschliche Hilfe kaum überlebensfähig sind und sich dennoch weiter vermehren.

Kontrollen und Bußgelder möglich

Die Stadt setzt bei der Umsetzung der Verordnung zunächst auf Information und Aufklärung und arbeitet dabei eng mit Tierärzten sowie dem Tierheim zusammen. Werden freilaufende Katzen aufgegriffen, kann anhand der vorgeschriebenen Kennzeichnung überprüft werden, ob sie einem Halter zugeordnet werden können und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Bei Verstößen können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Geldbußen verhängt werden.

Können keine Besitzer ermittelt werden, werden die Tiere als Fundkatzen dem Tierheim übergeben. Dort werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Nach Angaben der Stadt begrüßen auch die Tierschutzvereine die neue Regelung, da sie mehr Rechtssicherheit bei der Versorgung und Kastration aufgefundener Katzen schafft.

Pflicht gilt für Kater und Katzen

Die Kastrationspflicht betrifft sowohl weibliche als auch männliche Freigängerkatzen. Nach Angaben der Stadt tragen unkastrierte Kater wesentlich zur Vermehrung der Population bei und sind zudem häufiger in Revierkämpfe verwickelt, die oft mit Verletzungen enden.

Auch für die Halter selbst soll die Verordnung Vorteile bringen: Kastrierte Tiere zeigen häufig weniger ausgeprägtes Revierverhalten und unternehmen seltener weite Streifzüge. Durch die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung können entlaufene Katzen zudem deutlich schneller ihren Besitzern zugeordnet werden.

Quelle: Stadt Trier