Claudia Neumann

Tödlicher Messerangriff in Trier: Täter soll in Psychiatrie

Trier. Staatsanwaltschaft beantragt dauerhafte Unterbringung des 22-Jährigen – psychiatrischer Gutachter geht von Schuldunfähigkeit aus

Kerzen am Tatort in der Robert-Schuman-Allee auf dem Trierer Petrisberg

Kerzen am Tatort in der Robert-Schuman-Allee auf dem Trierer Petrisberg

Bild: Archiv / Florian Blaes

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 22-jährigen Studenten in der Trierer Robert-Schuman-Allee hat die Staatsanwaltschaft Trier einen Antrag auf dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der forensischen Psychiatrie gestellt. Der Mann soll zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein.

Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus

Der 22-jährige afghanische Staatsangehörige soll am 15. Juli 2026 einen gleichaltrigen Studenten mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben. Nach den Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier begegneten sich die beiden Männer am Vormittag gegen 10 Uhr zufällig auf dem Fußgängerweg der Robert-Schuman-Allee. Sie kannten sich nicht.

Der Beschuldigte soll den Studenten unvermittelt angegriffen, ihn auf die parallel verlaufende Straße gestoßen und mehrfach mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Einer der Stiche traf das Herz. Das Opfer starb wenig später trotz Rettungsmaßnahmen in einem Trierer Krankenhaus.

Der Beschuldigte entfernte sich nach der Tat in Richtung Petrisberg. Polizeikräfte nahmen ihn wenig später vor seiner Wohnung fest.

Gutachter diagnostiziert psychische Erkrankung

Nach Einschätzung eines im Ermittlungsverfahren beauftragten psychiatrischen Sachverständigen leidet der Beschuldigte an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Zum Tatzeitpunkt hätten wahnhafte Realitätsverkennungen und Verfolgungsängste bestanden. Deshalb sei er nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten entsprechend seiner Einsicht zu steuern.

Die Staatsanwaltschaft geht daher von einem Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Ein reguläres Strafverfahren und eine Anklage sind unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Stattdessen hat die Behörde beim Landgericht Trier die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschuldigte als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird.

Landgericht muss entscheiden

Über den Antrag entscheidet nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier in einer öffentlichen Hauptverhandlung. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Trier in einstweiliger Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie.