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Tote Obdachlose: 32-Jähriger wegen Totschlag verurteilt

Im vergangenen Juni hatte die Polizei die Leiche einer Obdachlosen in einem leerstehenden Haus in der Zurmaiener Straße gefunden (wir berichteten). Kurz darauf nahm die Polizei einen 32-Jährigen Cund einen 43-Jährigen fest. Das Gericht hat die beiden Männer nun verurteilt.

Die beiden Männer und die Tote hatten zuletzt Unterschlupf in dem Haus in der Zurmaiener Straße gefunden und sich dort eingerichtet und gelebt. In der Nacht vom 8. auf den 9. Juni kam es zu einem Streit, der 32-jährige wurde handgreiflich. Er verletzte die Frau mit Schlägen und Tritten und drangsalierte sie mit einem Gegenstand an Kopf und Oberkörper. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, an deren Folgen sie starb. Aufgrund der Schwere der Verletzungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 32-Jährige die Frau töten wollte. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei der Auseinandersetzungen dabei gewesen zu sein und und den 32-Jährigen angefeuert zu haben, sein Opfer weiter zu schlagen.  

Viel Alkohol

Beide Männer und das Opfer waren bei der Tat stark alkoholisiert. Die Polizei fand die Männer bei einer Kontrolle des Hauses am 9. Juni schlafend neben der toten Frau. Die Beamten hatte das Haus kontrolliert, nachdem ein Anwohner gemeldet hatte, dass sich dort seit einiger Zeit fremde Personen aufhielten. 

Weitere Vergehen

Den beiden Männern wird außerdem folgendes zur Last gelegt:
  • Am 9. April sollen die beiden Männer zusammen mit dem Opfer trotz eines Verbotes im Parkhaus des Brüderkrankenhauses ein Nachtlager eingerichtet haben.
  • Der 43-Jährige soll mit dem späteren Opfer am 20. April in einem Supermarkt in der Trierer Innenstadt zehn Flaschen Bier, eine Flasche Wodka, eine Flasche Sekt und eine Tube Zahnpasta geklaut haben.
  • Der 43-Jährige soll am 22. April trotz eines Hausverbots erneut den Supermarkt aufgesucht haben.
  • Der 43-Jährige soll am 15. Mai eine Frau beschimpft haben.
  • Am 29. Mai sollen die beiden Männer zusammen mit dem Opfer in einem Supermarktes in der Zurmaiener Straße Bier, Vodka und Hygenieartikel im Gesamtwert von 150 Euro geklaut haben.
  • Der 43-Jährige soll am 5. Juni in einem anderen Supermarkt in der Trierer Innenstadt 15 Bierflaschen und eine Flasche Vodka Lemon gestohlen haben haben.

Urteil

Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat den 32-Jährigen wegen Totschlags sowie wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.  Den 43-Jährigen hat die Kammer unter Freispruch im Übrigen wegen Diebstahls in drei Fällen, wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mord/Totschlag

Tötet jemand vorsätzlich einen anderen Menschen, so hat er sich eines Totschlags (Paragraph 212 des Strafgesetzbuches) strafbar gemacht. Nur wenn zur Tötung besondere Merkmale hinzutreten, handelt es sich um einen Mord (§ 211 StGB). Solche Merkmale sind z.B. Mordlust, Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit. Foto: Symbolbild/Archiv


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