

Viele Familienangehörige sind als Trauernde vor allem mit ihren Gefühlen beschäftigt. Doch damit es später keine Konflikte gibt, sollte der kühle Kopf eines Rechtsexperten helfen, das materielle Erbe rechtskonform zu gestalten. Wer ein nahes Familienmitglied verliert, denkt in der Regel zunächst nicht daran, ob die im Testament des Verstorbenen festgelegten Regelungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder ob sie der Nährboden sind für spätere Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen. Die Trauer steht im Vordergrund. Aber immer wieder kommt es vor, dass Erbberechtigte erst Monate nach dem Todesfall bemerken, dass sie unrechtmäßig benachteiligt wurden. Zeitnahe Rechtsberatung beugt dem vor. Die sogenannte Testierfreiheit endet bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Lebenspartnern. Kein rechtmäßiger Erbe muss leer ausgehen Sie können nicht komplett von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden, sondern haben einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diese Hälfte ist im Erbfall durchweg in Geld- und nicht in Sachwerten auszuzahlen. Von den Pflichtteilsansprüchen sind auch Schenkungen betroffen, die der Erblasser noch zu Lebzeiten an Erben oder Dritte gemacht hat. Sie werden bei der Berechnung mit einkalkuliert. Transparenz ist Pflicht Die bevorzugten Erben müssen offenlegen, welches Vermögen zum Todeszeitpunkt vorhanden war. Ansonsten erteilt das Nachlassgericht Auskunft über die angegebenen Werte. Bestehen Zweifel an der Korrektheit der Angaben, kann der Pflichtteilsberechtigte auch einen Gutachter bestellen. Aber es steht dem Pflichtteilsberechtigten auch frei, eigene Berechnungen anzustellen. Auf jeden Fall ist die Materie so komplex, dass auf Erbrecht spezialisierte Fachanwälte bei Unklarheiten oder Streitigkeiten eingeschaltet werden sollten.