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Über 250.000 Euro für Sanierung des Klosters Karthaus

Das Kloster St. Bruno in Konz-Karthaus erhält 254.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen.
Das Kloster Karthaus erhält 254.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Foto: Dominik Fries

Das Kloster Karthaus erhält 254.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Foto: Dominik Fries

"Geschichte und Gegenwart werden im katholischen Kloster Karthaus auf einzigartige Weise vereint. Der Grundstein wurde 1680 vom Trierer Kartäuserorden gelegt, 1716 wurden die Bauarbeiten abgeschlossen und die Kirche geweiht – heute beherbergt es unter anderem eine KiTa, Vereinsräume, einen Sitzungssaal für den Stadt- und Verbandsgemeinderat Konz und eine Gymnastikhalle", sagt Andreas Steier, Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, der sich im Vorfeld für eine Förderung des Klosters eingesetzt hatte. "Das Kloster St. Bruno ist ein wichtiges Kulturzentrum in der Verbandsgemeinde Konz. Das Geld wird helfen, die historischen Gebäude zu erhalten und notwendige Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen", so Steier weiter.

Nach Angaben der Stadt Konz soll die städtebauliche Bedeutung der Klosteranlage stärker akzentuiert werden. Die letzte umfassende Sanierung und Restaurierung fand zwischen 1978 bis 1987 statt, nun müsse das Kloster für die nächsten 30 Jahre in Wert gesetzt und gesichert werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Sanierung der Fensteranlage
  • Verbesserung der Fluchtwege
  • Fassadenerneuerung Klostergebäude mit Randarbeiten
  • Maßnahmen im Innern des Gebäudes, wie zum Beispiel Parkett- und Malerarbeiten am Festsaal und energetische Verbesserung des Speichers
  • Fassadenerneuerung Pfarrkirche St. Johann
  • Sanierung der Klostermauer zur Brunostraße
  • Sanierung der Klostermauer zur Albanstraße
Die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten werden aktuell mit rund 1,63 Millionen Euro veranschlagt. Die  bewilligte Förderung in Höhe von 250.000 Euro erfolgt aus dem Bundeshaushalt, weitere Fördergelder müssen vom Land Rheinland-Pfalz beigesteuert sowie gegebenfalls aus anderen Quellen abgerufen werden. RED


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