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Kurzarbeit und Verdienstausfälle: Neue Hilfen für Betroffene

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld, Grundsicherung und Kinderzuschlag: Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen Betriebe, Arbeitnehmer, Familien und Solo-Selbständige, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten.
Foto: Symbolbild/Archiv

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In der vergangenen Woche sind bundesweit rund 76.700 Anzeigen auf Kurzarbeit gestellt worden. Der wöchentliche Schnitt in 2019 lag bei 600. Auch in der Region wirken sich die Folgen der Corona-Pandemie spürbar aus, hier haben bereits rund 3000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. "Die gegenwärtige Lage verunsichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber zutiefst. Sie stehen vor erheblichen, teils existenziellen finanziellen Herausforderungen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Betroffenen in dieser besonderen Situation zu unterstützen", sagt Heribert Wilhelmi, Chef der Agentur für Arbeit Trier. Er begrüßt das neue Sozial-Schutzpaket der Bundesregierung, mit dem Mittel zur Soforthilfe bereitgestellt und bürokratische Hürden gesenkt werden.

Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld

"Eine große Erleichterung sind die Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld, die darauf zielen, Entlassungen zu vermeiden", sagt der Agenturchef. Danach gilt rückwirkend zum 1. März, dass die Leistung schon gezahlt wird, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge, die bei Kurzarbeit bisher zu Lasten der Arbeitgeber gingen. Betriebe können die Anträge sofort stellen und müssen vorher keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut haben. Zeitarbeitnehmer sind in die Neuregelungen eingeschlossen. Anlaufstelle für alle Fragen und Anträge rund um das Kurzarbeitergeld ist die Agentur für Arbeit. 

Erleichterung bei Beantragung von Geldleistungen

Nach der Verabschiedung des neuen Sozial-Schutzpakets der Bundesregierung gibt es jetzt auch Erleichterungen bei der Beantragung von Geldleistungen zur Grundsicherung. Denn die Krise bringt nicht nur Unternehmen in Bedrängnis: "Erwerbstätigen brechen plötzlich die Einkommen weg. Es entsteht finanzielle Not, weil das Kurzarbeitergeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Und viele Solo-Selbstständige verlieren derzeit ihre Existenzgrundlage", erklärt Heribert Wilhelmi. Diese Betroffenen finden Rat und Hilfe unter der neuen Corona-Soforthilfe Hotline 0800/ 45555 23 bei den Jobcentern. Auch dort sind die Hürden für Anträge auf Geldleistungen zur Grundsicherung gesenkt worden:

Erleichterte Vermögensprüfung bei Neuanträgen

Für Neuanträge vom 1. März bis 30. Juni gilt eine erleichterte Vermögensprüfung. So lange werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Folgeanträge in diesem Zeitraum werden unbürokratisch für 6 bzw. 12 Monate weiterbewilligt. Erleiden Eltern plötzlichen Einkommensverlust, so dass das Geld nicht für die Familie reicht, können sie nun leichter Kinderzuschlag bekommen. Bei Neuanträgen nur noch das Einkommen des letzten Monats statt wie bisher das des letzten halben Jahres entscheidend. "In den Agenturen und Jobcentern setzen die Kolleginnen und Kollegen in massiv verstärkten Teams alles daran, Beratung, Antragsstellung und –bearbeitung so umfassend, zügig und unbürokratisch wie möglich zu gewährleisten", versichert Heribert Wilhelmi.  

Info

Die Arbeitsagentur und Jobcenter haben zusätzliche Rufnummern eingerichtet, es wird aber gebeten, nach Möglichkeit auch die Online-Services zu nutzen, damit die Telefonleitungen nicht zusammenbrechen.  Kontakt- und Informationsmöglichkeiten gibt es hier. RED


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