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: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1924 positive Fälle, davon 956 in der Stadt Aachen. 1721 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 86. Hinzugekommen ist ein 73-jähriger Mann. Damit sind aktuell 117 Menschen in der StädteRegion infiziert.
Viele neue Regelungen sind seit dem Gespräch zwischen Bund und Ländern für die kommende Zeit angekündigt, einige greifen direkt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Handel, Gastronomie, Schule, Kitas, Pflege über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten bis hin zu Tourismus und Beherbergung und mehr. Die Lockerungsmaßnahmen sind in der Regel mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und in vielen Fällen auch mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbunden.
Breiten- und Freizeitsport
Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Das heißt, dass in der StädteRegion Aachen die Sportplätze wieder geöffnet sind. Und ab heute (Montag, 11. Mai) ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
Sporthallen/Vereine/Abitur
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion haben am Morgen festgelegt, dass bis zum 30. Mai nur die kommunalen Sporthallen für den kontaktlosen Vereinssport belegt werden können, in denen es keine Kollisionen mit schulischen Belangen gibt. Explizit geht es bei dieser Regelung um die zu Gymnasien und Gesamtschulen gehörenden Sporthallen, die zur Abnahme der schriftlichen Abiturprüfungen vorbereitet worden sind. Analog gilt dies auch für andere Schulformen, in denen Abschlussprüfungen in größerer Dimension abgenommen werden.
Weitere Regelungen für den Sport
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder komplett gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Trauerfeiern
Die Krisenstäbe haben darauf hingewiesen, dass es keine Personen-Begrenzungen mehr bei Trauerfeiern gibt. Es wird allerdings betont, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Dies gilt vor allem für die Trauerhallen, die wieder geöffnet werden. Gerade in den Trauerhallen sind mit Blick auf die Abstandsregeln die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Neu ist, dass ab sofort (11. Mai) auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich sind. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.