162 Corona-Fälle im Monschauer Land

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, dem 22.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13276. 11409 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 256. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 58, 82, 84, 87, 88 und 95 Jahren sowie vier Männer im Alter von 74, 81, 86 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1611 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 194.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz* Aachen           621     5658   164 Alsdorf           128     1202   185 Baesweiler      72       875     196 Eschweiler      165     1251   223 Herzogenrath 117     1109   194 Monschau       20       191     154 Roetgen          74       194     347 Simmerath      68       316     227 Stolberg          204     1479   262 Würselen        140     998     217 noch nicht lokal zugeordnet 2          3          Gesamtergebnis         1611   13276 194

Ausgangssperre beantragt

Aufgrund dessen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. und 22. Dezember) über dem kritischen Wert von 200 lag, haben die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen dazu zwei inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügungen beim Land NRW vorgelegt. Unter anderem wird darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen. Aktuell liegen die beiden Verfügungen beim NRW-Gesundheitsministerium.

Beginn der Impfungen

Am 27. Dezember 2020 beginnen in der StädteRegion Aachen die ersten Impfungen gegen Covid19. Dieser Termin ist der Impfstart in ganz Nordrhein-Westfalen. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung steht, sollen diese nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission dafür genutzt werden, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schnell zu reduzieren. Geimpft werden daher zunächst Personen über 80 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Im ersten Schritt impfen mobile Teams der Kassenärztlichen Vereinigung deshalb vor Ort in den stationären Altenpflegeeinrichtungen. Durch die zunächst sehr begrenzte Anzahl der Impfdosen wurde auch die Reihenfolge der Pflegeeinrichtungen, die von den Impfteams angefahren werden festgelegt. Das Alter stellt das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf dar, deshalb wurde die Altersstruktur der einzelnen Einrichtungen ausgewertet. Danach steht die Einrichtung mit dem prozentual höchsten Anteil der über 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner an erster Stelle.

Verordnungen aktualisiert

Mit Wirkung zum 23. Dezember wurden die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung erneut angepasst. In der Coronaeinreiseverordnung ist nun zusätzlich geregelt, dass die vorzunehmenden Tests die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen müssen. Außerdem müssen Personen, die auf der Durchreise ihr Transportmittel verlassen eine Alltagsmaske tragen, sofern eine Begegnung mit anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. In der Coronaschutzverordnung ist nun klar geregelt, dass der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren zulässig ist. Außerdem ist in Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die Höchstkundenzahl von einem Kunden pro zehn Quadratmetern maßgeblich. Zudem dürfen sich nicht mehr Kundinnen und Kunden in der Gesamtanlage aufhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche eine Person je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden. Zusätzlich ist eine Ausnahme vom Übernachtungsangebot geregelt: Übernachtungen, die aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend notwendig sind, dürfen angeboten werden.

Besuchsverbot in Einrichtungen aufgehoben

In mehreren Allgemeinverfügungen hat das Land erlassen, dass Besuche in Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen über die Weihnachtstage grundsätzlich möglich sind.


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