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20 Corona-Fälle im Monschauer Land

Neun neue Corona-Fälle lassen die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Monschau auf 103 hochschnellen - Negativ-Wert in der Städteregion Aachen. Roetgen (35) und Simmerath (6) bleiben ohne Neuinfektion und damit bei niedrigen Inzidenzwerten. 109 neue Nachweise übers Wochenende bedeuten in der gesamten Region einen Inzidenzwert von 40.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, dem 19. Februar, 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17720. 16859 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 455. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 406 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 40. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz Aachen    156    7513    33
Alsdorf    35    1597    42
Baesweiler    11    1062    22
Eschweiler    69    1780    76
Herzogenrath    31    1576    26
Monschau    13    267    103
Roetgen    5    240    35
Simmerath    2    406    6
Stolberg    33    1888    35
Würselen    50    1390    54
noch nicht lokal zugeordnet      1    1    
Gesamtergebnis    406    17720    40

Anpassung der Coronaverordnungen

Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung treten am 22. Februar in Kraft und gelten zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden.

Coronaschutzverordnung

Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen noch geschlossen. Freizeitsport im Freien: Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen. Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen. Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).

Coronabetreuungsverordnung

Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts: Am 22. Februar starten die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So findet der Unterricht zum Beispiel immer in kleineren, festen Gruppen statt. Überall im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt. Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen: Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen. Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!

Viele Menschen haben am Wochenende die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle Bürgerinnen und Bürger daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.


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