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Neue Zentren für Schnelltests, unter anderem in der Monschauer Hauptschule und dem Roetgener Gemeindezentrum werden eingerichtet. Dazu gibt es je einen neuen Corona-Fall in Monschau und Roetgen sowie zwei weitere COVID-19-Infektionen in Simmerath.
In der ehemaligen Monschauer Hauptschule und im Roetgener Gemeindezentren werden Testzentren eingerichtet.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 103 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.651. 17.493 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 475. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter 81 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 683 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 82.
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz
Aachen
275
7862
68
Alsdorf
55
1681
83
Baesweiler
34
1101
74
Eschweiler
96
1930
127
Herzogenrath
44
1636
60
Monschau
17
287
77
Roetgen
4
245
46
Simmerath
12
422
78
Stolberg
100
2035
117
Würselen
45
1451
95
noch nicht lokal zugeordnet
1
1
Gesamtergebnis
683
18651
82
Neue Testzentren
Auf Basis der Bundestestverordnung hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur geschaffen. Die neue Corona-Teststrukturverordnung regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Dies können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.
Neben den bekannten Testzentren in Aachen auf dem Bendplatz, in der Blondelstrasse undam Tivoli gehen am morgigen Freitag (12.03.2021) folgende Testzentren in Betrieb:
Testzentrum am Aachener Waldfriedhof,
Vialife an der Rosenquelle in Aachen-Burtscheid,
Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße in Baesweiler,
Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz 2 in Herzogenrath,
Ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße in Monschau,
Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12 in Roetgen,
Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 1 in Stolberg,
Vialife „Campus Bardenberg“ in Würselen,
In der kommenden Woche werden weitere 17 Testzentren an den Start gehen, darunter auch zwei in Alsdorf: So eröffnet die Apotheke am Denkmalplatz ein Schnelltestzentrum im alten Möbelhaus am Denkmalplatz und die Glück-Auf-Apotheke, Bahnhofstraße 12 in Alsdorf, eröffnet ein Drive-Through-Testzentrum hinter der Apotheke. Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021. Eine vollständige Liste der Testzentren, die nächste Woche eröffnen, wird voraussichtlich schon am morgigen Freitag veröffentlicht.
Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten trägt der Bund. Um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können, müssen alle Teststellen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen Tests melden. Die positiven Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt namentlich genannt. So kann sichergestellt werden, dass Betroffene nach einem positiven Schnelltest auch einen PCR Bestätigungstest machen.
Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.
Interessierte Anbieter, die die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen, können sich noch bis zum 19. März 2021 beim Gesundheitsamt melden. Bei Bedarf werden sie vom Gesundheitsamt beauftragt und können dann umgehend neben den schon existierenden, abrechnungsberechtigten Teststellen kostenlose Bürgertestungen durchführen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung.
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen: Voraussetzungen für Antrag genau prüfen!
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige ehrenamtliche Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt, die regelmäßig tagt. Allein bis Mittwoch (10. März) sind über 2300 Anträge eingegangen.
Im überwiegenden Teil der Fälle handelt es sich um sogenannte „Gleichstellungsanträge“. Das bedeutet, dass ein Krankheitsbild, das nicht explizit in der Impfverordnung des Bundes genannt ist, auf Antrag gleichgestellt werden kann. Daraufhin erfolgt eine Einstufung in die entsprechende Impfpriorisierungsgruppe. Diese wird schriftlich mitgeteilt. In der Regel müssen sich diese Personen gedulden, bis ihre Impfpriorisierungsgruppe zur Impfung aufgerufen wird.
Die Kommission bittet alle Personen, deren Krankheitsbild bereits jetzt in der Corona-Impfverordnung des Bundes (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/) erwähnt sind, von Anträgen abzusehen. Lösungen können nur für Personen gefunden werden, die laut einem aktuellen ärztlichen Attest ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus haben.
In einigen wenigen Ausnahmefällen, den sogenannten „Höchstprioritätsanträgen“, konnte die eingesetzte Kommission aufgrund der Bewertung des Antrags bisher eine kurzfristige Impfung ermöglichen.
Wegen der hohen Zahl der Anträge bitten die Krisenstäbe bei allen Antragstellenden um etwas Geduld! Es wird derzeit mit Hochdruck an der Beantwortung aller Eingaben gearbeitet. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Nutzung von Sportplätzen
Aus gegebenem Anlass weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ausdrücklich darauf hin, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen laut aktueller Coronaschutzverordnung weiterhin unzulässig bleibt!
Ausgenommen von dem Verbot sind auf Sportplätzen im Freien der Sport als Ausbildung im Einzelunterricht sowie der Sport von höchstens fünf Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes. Ein Trainerwechsel zwischen einzelnen Personen oder Personengruppen ist nicht zulässig. Gruppentraining bleibt weiterhin grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme gilt nur für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Ein Sportplatz darf für die Sportausübung von maximal zwei Gruppen mit jeweils bis zu 20 Kindern getrennt genutzt werden. Zwischen den Gruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Kindergruppen müssen in sich geschlossen bleiben und dürfen sich nicht untereinander vermischen. Wichtig ist, dass es auch in den Ein- und Ausgangsbereichen der Sportplätze nicht zu Kontakten zwischen den Gruppen kommen darf. Im Übrigen bleibt Mannschaftssport für Jugendliche und Erwachsene sowie Vereinssport weiterhin unzulässig.
Die Nutzung von geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume, ist weiterhin nicht gestattet. Niemand darf sich zu anderen Zwecken als zur sportlichen Betätigung auf den Sportplätzen aufhalten. Sportanlagenbetreiber haben den Zugang zur Sportstätte so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen und die Einhaltung der Mindestabstände sowie Vorgaben durch die geltende Coronaschutzverordnung sichergestellt sind. Bestehende Hygienekonzepte müssen dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen oder den städtischen Dienststellen nicht erneut zur Genehmigung vorlegt werden. Diese haben weiterhin Bestand.