50 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine COVID-19-Neuinfektion in der Gemeinde Roetgen meldet der Krisenstab. Derweil wird am Sonntag die Außengastronomie geöffnet, es entfallen Tests und Terminbuchungen für Einkaufen und körpernahe Dienstleistungen. Zudem wird in den Präsenzunterricht an Schulen zurückgekehrt.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 57 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26200.

Aktuell sind 928 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt
Aachen    434    11236
Alsdorf    87    2447
Baesweiler    57    1493
Eschweiler    49    2655
Herzogenrath    48    2111
Monschau    17    405
Roetgen    15    343
Simmerath    18    585
Stolberg    114    2961
Würselen    89    1961
noch nicht lokal zugeordnet         3
Gesamtergebnis    928    26200

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 568. In den vergangenen Tagen sind eine 71-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 81 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50,4 aus.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick
Tag    Sa    So    Mo    Di    Mi    Do    Fr
Datum    22.05.    23.05.    24.05.    25.05.    26.05.    27.05.    28.05.
RKI-Inzidenz    97    95    85    81    59    55    50

Aktualisierte Coronaschutzverordnung zeigt klare Perspektiven auf
Ab heute, 28. Mai, gilt eine geänderte Coronaschutzverordnung. Darin werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt, mit Öffnungsschritten bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Die  grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin. Außengastronomie öffnet für Getestete, Geimpfte und Genesene.
Die Außengastronomie darf ab Sonntag für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Den Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Tisch zuzuweisen. Zwischen Sitz-/Stehplätzen an unterschiedlichen Tischen muss ein Mindestabstandes von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt auch am selben Tisch, wenn dort fremde Personen platziert sind.
Auch im Außenbereich ist eine Maske zu tragen; hier reicht eine Alltagsmaske aus. Die Maske kann am Sitz-/Stehplatz vorübergehend abgelegt werden.
Unter besonderen Voraussetzungen, zum Beispiel im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmer*innen in Innenräumen erfolgen. In gastronomischen Innenräumen müssen Gäste eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) tragen.
Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt werden.  Es ist die einfache Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die Anwesenden sind mit Namen, Adresse und Telefonnummer digital oder schriftlich zu erfassen. Die digitale Erfassung über Apps etc. ist möglich und so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können. Widerspricht eine anwesende Person der Erfassung ihrer Daten, so ist sie von der Nutzung des Angebots, der Einrichtung oder Dienstleistung auszuschließen.

Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?
Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Die Luca-App ist wegen mangelnder Datensicherheit nicht an das Gesundheitsamt angebunden. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden.

Einkaufen ohne Termin
Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 qm auf eine Person pro 20 qm gelockert.

Körpernahe Dienstleistungen ohne Test
Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht bzw. nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Vollständiger Präsenzunterricht ab Montag.
Ab Montag, den 31. Mai, werden auch in der StädteRegion die Schulen aller Schulformen zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren.

Regelbetrieb in Kitas ab 7. Juni
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang.


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