Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 191 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4103. 3237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Hinzugekommen ist eine 79-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 755 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 127.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen
Kommune Aktiv Gesamtergebnis Sieben-Tage-Inzidenz
Aachen 326 1973 121
Alsdorf 81 361 168
Baesweiler 92 263 321
Eschweiler 59 317 108
Herzogenrath 48 315 93
Monschau 17 93 137
Roetgen 10 32 93
Simmerath 26 116 175
Stolberg 50 336 92
Würselen 46 297 93
Gesamtergebnis 755 4103 127
Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab Montag, den 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.