Bürgerpreis 2017 wird aberkannt
Vossenack. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat entschieden, den im Jahr 2017 verliehenen Bürgerpreis abzuerkennen, welcher einer dem Franziskusorden angehörigen Person verliehen wurde.
Anlass für diese Entscheidung ist das wissenschaftliche Gutachten zu Fällen sexualisierter Gewalt im Umfeld des Franziskanerordens. Das Gutachten beschreibt zahlreiche, anonymisierte Einzelfälle von den 1960er bis 90er-Jahren.
Die Gemeinde nimmt die darin geschilderten Sachverhalte sehr ernst. »Auch wenn die Fälle anonymisiert dargestellt sind und eine strafrechtliche Klärung aufgrund der Verjährung nicht erfolgt ist, gaben die Erkenntnisse des Gutachtens Anlass zu einer erneuten Prüfung früherer Ehrungen«, heißt es. Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung hat der Gemeinderat den Bürgerpreis anhand der heutigen Maßstäbe und Erwartungen an Integrität, Vorbildfunktion und Vertrauen neu bewertet. Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Auszeichnung nicht mehr gegeben ist.
»Die Aberkennung des Bürgerpreises stellt ausdrücklich keine strafrechtliche Bewertung dar. Sie ist vielmehr Ausdruck einer verantwortungsvollen Neubewertung im Lichte der öffentlichen Diskussion und der im Gutachten aufgearbeiteten Strukturen und Vorgänge«, erklärt stellvertretend Bürgermeister Stephan Cranen.
Der Bürgerpreis wird seit 1992 jährlich an Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Hürtgenwald und ihre Bürger besonders verdient gemacht haben.

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