Die Eifel bleibt "corona"-frei

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 36 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2812. 2524 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 182 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 109/1395, Alsdorf: 32/212, Baesweiler: 4/119, Eschweiler: 12/223, Herzogenrath: 14/237, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/234, Würselen: 4/221. Gesamt: 182/2812.

Sieben-Tage-Inzidenz - Stadt Aachen muss einschränken

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 30,4. In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 40. Daher treten ab sofort folgende Maßnahmen in Kraft: Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen:
Abstände sind auf 2,00m zu erhöhen
durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird
die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren
Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen
es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt)
eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen
es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen
es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden. Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen:
Genehmigungspflichtig
Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
Sportveranstaltungen im Innenbereich
Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.  Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Meistgelesen