

„Friseure und Kosmetiker müssen seit dem 16. Dezember 2020 zum zweiten Mal während der Pandemie ihre Salons und Geschäfte geschlossen halten. Sie stellen im Handwerk die einzigen Berufsgruppen dar, denen durch Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein regelrechtes Berufsverbot auferlegt worden ist. Damit wird diesen Gewerken im Interesse der Allgemeinheit ein Sonderopfer abverlangt, das noch einmal deutlich über die Beeinträchtigungen hinausgeht, von denen auch andere Berufsgruppen betroffen sind.
Umso ärgerlicher ist es, dass Friseur- und Kosmetikbetriebe weitgehend durch die Raster der bisher von Bund und Land aufgelegten Hilfsprogramme fallen. Hier muss dringend nachgebessert werden!
Außerdem sind sie nie als Infektionstreiber auffällig geworden, weil sie vorschriftsmäßige Hygienekonzepte zum eigenen und zum Schutz ihrer Kunden umgesetzt haben.
Die Handwerkskammern in NRW werden nicht müde, gemeinsam mit ihrem Dachverband, dem Westdeutschen Handwerkskammertag, der Bundes- und der Landesregierung die Notlage der Friseure und Kosmetiker vor Augen zu führen und angemessene Unterstützungsleistungen einzufordern.
Die Zeit drängt, denn viele Betriebe haben ihre Rücklagen bereits aufgezehrt.“