Thomas Förster

Ein Bier oder zu mir?

Simmerath. Es wird gestemmt, geflechst, asphaltiert und planiert: Wer sich und sein Gehör als Straßenbauer oder in anderen Gewerken nicht vor Lärm schützt, kann dauerhaft Schäden davon tragen.

Simmerath (Fö). Eine einfache Frage in der von vielen Geräuschen umgebenen Kneipe kann dann rasch falsch verstanden werden - so wie ein Spot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) eindrucksvoll veranschaulicht. Im Simmerather BGZ wurde den Straßenbau-Azubis aber auch an der Lärmampel, mit einem Tinnitus-Simulator oder beim Lärmpegel-Messer an der Rüttelplatte verdeutlicht, welche Gefahr Lärm für die eigene Gesundheit verursacht. Und wie man sich schützen kann - durch die richtige Schutzausrüstung oder verkürzte Aufenthaltszeiten in stark lärmbelästigten Bereichen.

»Das Wissen ist oft da, doch es wird sorglos mit der schädigenden Wirkung von Lärm umgegangen«, weiß Torsten Kott von der BG Bau.Ab 85 dB wird ein Gehörschutz zur Pflicht, den der Arbeitgeber bereitstellen muss:Einen Gehörschutzstöpsel einführen, einen Kapselgehörschützer aufsetzen - auch wenn er nicht modisch aussieht - oder bestenfalls personifizierten Otoplastiken beim Hörakustiker anfertigen lassen: 50 Prozent der Kosten trägt die BG Bau.

Jährlich besuchen die Experten zu verschiedenen Aktionstagen das Bildungszentrum der Handwerkskammer Aachen, um auf die äußeren schädlichen Einflüsse wie Lärm oder auch UV aufmerksam zu machen. »Ist das Gehör geschädigt, bleibt dies dauerhaft und kann weitere Erkrankungen wie Bluthochdruck, Stress oder Schlafstörungen begünstigen«, so die BG-Experten.

Übrigens: Auch für Hobbyhandwerker und bei häuslichen Arbeiten ist der Lärmschutz wichtig, rät die BG Bau.