Eine Frage des Gewissens
Mehr als 10.000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Es steht zweifelsfrei fest, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland erhöht werden muss. Um hier eine Verbesserung zu erzielen, trat zum 1. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen und Zusammenarbeit in der Organspende (GZSO) in Kraft.
Um die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen, hat der Deutsche Bundestag im Juni in 1. Lesung über Gesetzentwürfe beraten, deren Kernfrage lautet: Sollen die Menschen einer späteren Organspende weiterhin aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?
Die Widerspruchsregelung sieht vor, dass jeder Bürger grundsätzlich Organspender ist, aber auch jederzeit widersprechen kann. Nach der Zustimmungslösung soll jeder Bürger weiter aktiv einer Organspende zustimmen, die Entscheidungsbereitschaft soll aber gestärkt werden.
Die Abstimmung im Bundestag wird hierzu freigestellt. Das heißt, es gibt keine einheitliche Meinung der Parteien. Jeder Abgeordnete kann für sich selbst entscheiden.
»Uns als Bundestagsfraktion interessiert Ihre Meinung dazu«, versichert die SPD-Bundestagsabgeordnete Claudia Moll. Gemeinsam mit der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt lädt sie am Samstag, 26. Oktober, um 11 Uhr im Bürgersaal, Rosentalstraße 56, nach Roetgen ein. Um Anmeldung wird per E-Mail gebeten an claudia.moll.wk@bundestag.de

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