

Als Naturdenkmale sind aber auch besondere Felsformationen, wie zum Beispiel am Ortseingang von Dedenborn und alte Schieferhöhlen in der Eifel ausgewiesen. Hier spielt die Freihaltung von Bewuchs eine wesentliche Rolle.
Eigentümer von Naturdenkmalen sind neben öffentlichen Stellen auch viele Privatpersonen. Allen sind nur Handlungen an diesen Objekten erlaubt, die vorher mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind. In der Regel läuft es so ab, dass die Eigentümer die StädteRegion über Probleme oder Vorhaben informieren. Daraufhin folgt eine Ortsbesichtigung und anschließend, wenn nötig, die Beauftragung einer Baumpflege-Fachfirma. Für die Eigentümer ist das kostenfrei, da für die Unterhaltung und Verkehrssicherung des Objektes die StädteRegion Aachen als untere Landschaftsbehörde zuständig ist.
Die Überprüfung startet am 29. September in Baesweiler und endet in drei bis vier Wochen in Monschau. In Roetgen werden sieben Denkmäler untersucht, in Monschau und Simmerath sind es jeweils acht. Daher sollten Sie sich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger nicht wundern, wenn unvermutet an einem Baum eine „Kurzeitbaustelle“ eingerichtet wird, an der Warnschilder auf die Baumpflegearbeiten hinweisen.
Weitere Hinweise und Informationen gibt es bei Udo Thorwesten von der der unteren Landschaftsbehörde (Telefon: 0241/5198-2401, E-Mail: udo-thorwesten@staedteregion-aachen.de)



