Offener Brief an Armin Laschet
Sehr geehrter Herr Laschet,
die Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel + Börde gratuliert Ihnen und der CDU für den großartigen Wahlerfolg in NRW. Wir freuen uns, dass die NRW-Koalition bereits in den ersten Tagen drei Sofort-Maßnahmen angekündigt hat, von denen uns der Entscheid zu den Förderschulen besonders gefreut hat.
Notwendig ist aber auch, so bald wie möglich die Ziele und Maßnahmen der rot-grünen Landesregierung in der Windernergiepolitik auszusetzen, die in den Regierungsbezirken, Kreisverwaltungen und Gemeinden noch Geltung haben. Besonders in Eifel und Börde aber auch anderen Teilen von NRW wird weiterhin an der Umsetzung des LEP gearbeitet, der in der Eifel 10 Mal mehr Windräder als bereits vorhanden vorsieht. Hierzu wurden mit dem Windkrafterlass 2015 und dem Landesentwicklungsplan 2016 und mit unrichtigen Argumenten die Öffentlichkeit und Gemeinden massiv beeinflusst. Weiterhin werden Bürgermeister und Ratsmitglieder von Windrad-Investoren durch Klageandrohung unter Druck gesetzt mit dem Argument, dass eine Verzögerung der Windkraftpotenziale, wie diese von LANUV vorschattiert worden sind, zu Schadensersatzforderungen größerer Art an die Gemeinden und sogar an die Genehmigungsbehörden der Kreise führen, wenn die Flächennutzungspläne in den Kommunen nicht den Windkraftzielen entsprechend geändert werden.
NRW braucht zur Zeit keine weiteren Windräder, da die fluktuierenden Strom-Erträge der Windanlagen schon heute nicht mehr in das Stromnetz integrierbar sind. Dagegen würden nur ausreichende Stromspeicher helfen können, die aber nicht gebaut werden, da die EEG Förderung Windanlagen nur allein begünstigt.
Den Bürgern in den ländlichen Gebieten wird mehr und mehr deutlich, dass Windräder die Energiewende nicht befördern und dem Klimaschutz nichts nützen, stattdessen aber starke gesundheitliche Wirkungen auf die Anwohner haben und die Natur, seltene Arten und die Landschaft zerstören.
Schallpegelmessungen des LANUV an zwei 100 m hohen Windanlagen (Nabenhöhe) ergaben schon in 2015, dass das Maximum am Boden bei 800 m Entfernung lag. Nun werden in der Eifel bereits 230m hohe Windanlagen gebaut. Welche Entfernungen sind dabei zum Schutz der Bürger einzuhalten? Die TA Lärm stammt aus dem Jahr 1998, als Windräder noch 30-50 Meter hoch waren. In Bayern wurde die flexible Regelung von 10 H eingeführt, das heißt, dass Windanlagen nur bei einen Mindestabstand von 10 mal der Rotorspitzenhöhe von Wohnungen gebaut werden dürfen. Aus der Sicht von Fachärzten ist das eine Regel, die zur Zeit ausreichenden Schutz vor Schall, niederfrequentem und Infraschall verspricht.
Wir möchten sie bitten, in der NRW Koalition noch vor der Sommerpause zwei Änderungen gegenüber den Vorschriften der bisherigen Regierung vorzunehmen:
1. Die Einführung einer einheitlichen Mindest-Abstandregel für Windanlagen von 10 H und
2. dass neue Windanlagen nur noch genehmigt werden, wenn gleichzeitig eine entsprechende Stromspeicherung sicher gestellt wird.
Außerdem sollten die Aufweichungen des Natur- und Landschaftsschutzes wie die Änderung von harten in weiche Ausschlusskriterien für den Bau von Windanlagen nicht mehr akzeptiert werden. Dazu ist eine Überarbeitung des LEP als weitere Maßnahmen der NRW Koalition unbedingt notwendig, um die Beeinträchtigungen von Erdbebensicherheit, Trinkwasserschutz und die Aushebelung der Kompetenzen der Unteren Naturschutz- und Unteren Immissionschutzbehörden der Kreise durch den Windkrafterlass 2015 zu korrigieren.
Der bisher in Deutschland ignorierte Infraschall als Gefährdungsfaktor muss weiter untersucht und wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
Ende April hat die CDU Fraktion im Regionalrat des RB Arnsberg bereits in einem mutigen Antrag gefordert, dass die Arbeiten am Sachlichen Teilplan Energie / Windenergie einzustellen sind, weil die Vorgaben der Landesregierung in Südwestfalen nicht gegen den Willen der Bürger umzusetzen sind.
Die AG Windenergie Eifel + Börde bittet sie und die CDU Fraktion, in der NRW Koalition eine vernünftige und richtige Entscheidung im Interesse der Menschen in NRW und auch des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes in der NRW Koalition zu beschließen und noch vor der Sommerpause umzusetzen.