Schritt für Schritt Richtung Normalität
Vor allem Badefans und Bahnenschwimmer dürfen sich freuen, denn neben dem SimmBad in Simmerath öffnet am kommenden Samstag auch das Vennbad in Monschau wieder. Ebenso geöffnet hat das Schwimmbad auf Vogelsang. Bereits am vergangenen Montag - nach 94 Tagen ohne einen einzigen Schweißtropfen - hat die Roetgen-Therme wieder die ersten Gäste empfangen dürfen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist zudem die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfallen.
Das Warten auf Einlass vor größeren Einzelhändlern in der Region dürfte nun auch weniger werden. Die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.
Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben allerdings weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Es besteht aber weiterhin die Hoffnung, dass der beliebte Simmerather Herbstmarkt, der vom 18. bis 19. Oktober geplant ist, auch tatsächlich stattfinden kann. Momentan dürfen Floh- und Trödelmärkte unter einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept stattfinden.Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden stattfinden.
Ein Bierchen in der Kneipe um die Ecke kann auch wieder genossen werden, denn die Bars dürfen ebenso wie die gesamte Gastronomie unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben aber weiterhin geschlossen.
Am Rande der viel befahrenen Eifelstrecke Richtung Nürburgring dürfte man in den nächsten Wochen weiterhin keine alleinstehenden Wohnwagen sehen.Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
Änderungen zugunsten privater Feste
Die Schutzverordnung ernthält folgende weitere Punkte:- Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind jetzt unter Schutzauflagen, insbesondere auch zur Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer erlaubt. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zulässig.
- Private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, können wieder unter Auflagen stattfinden. Sie sind mit höchstens 50 Teilnehmern unter Schutzvorkehrungen (insbesondere Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer) erlaubt.
- Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen möglich.
- Die Ausübung von Kontaktsportarten ist in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden.
- Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder erlaubt.
Die neue Corona-Warn-App
- Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung.
- Das Robert Koch-Institut (RKI) als zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit und als nationales Public-Health-Institut veröffentlicht die Corona-Warn-App für die gesamte Bundesregierung.
- Die App fungiert als digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.
- Die App merkt sich dezentral unsere Begegnungen mit anderen und informiert uns digital, wenn wir Begegnungen mit nachweislich infizierten Personen hatten. Dabei sammelt sie jedoch zu keiner Zeit Informationen.
- Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.