Selbstjustiz wird bestraft

Wenn sich Tatverdächtige und Opfer strafbar machen, macht das die Urteilsfindung nicht unbedingt leichter. Und doch hat Britta Güldenberg am Monschauer Amtsgericht Recht gesprochen - Berufung nicht ausgeschlossen.

Die Sachlage schien eindeutig: Zwei Tatverdächtige sollen mit großem Fleischermesser und Pistole bei zwei Gelegenheiten ihr Opfer genötigt und Körperverletzung begangen haben. Der Grund: Sie fühlten sich hintergangen und bestohlen, übten so Selbstjustiz aus. Diese Vorwürfe gaben Gafur E. und Serge B. vor dem Monschauer Amtsgericht zu. Doch über den Tathergang und die eingesetzten Waffen herrschte Uneinigkeit.
Der Zwist zwischen den beiden Angeklagten und ihrem Opfer entstand schon vor einigen Jahren. Da soll Zeuge Ralf B. einen der Beschuldigten um einige teure Uhren erleichtert haben. Im April 2019 ist Serge B. der Safe aus seinem Wohnhaus in der Gemeinde Simmerath  mit wertvollem Inhalt gestohlen worden. Der Verdacht fiel auf das spätere Opfer. Diesen bat der Beschuldigte in sein Wohnhaus und bedrohte ihn gemeinsam mit Komplize E. Mit einer Pistole sei dem Opfer gedroht und dabei unter anderem ein Stück seines Gebisses beschädigt worden. Das Ziel: Das Versteck des Tresors preiszugeben. Doch Ralf B. schwieg. Auch bei einem zweiten Treffen, bei dem die beiden Angeklagten ihr »Recht« mit einem vorgehaltenen Messer gegenüber dem Opfer und seinem Nachbarn einforderten, blieb der Zeuge standhaft und schaltete die Polizei ein.

Geständig, aber kein Verständnis

Mit einer Spielzeugpistole und einem kleinen Anglermesser wollen sie gedroht haben - von einer echten Schusswaffe und einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser hingegen sprach der Geschädigte.
»Unsere Mandanten räumen ein, dass Selbstjustiz nicht richtig ist«, unterstrichen die Anwälte. Der Staatsanwalt wandelte seine Anklage von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung in zwei Fällen in Sachbeschädigung und Nötigung um. Wäre ein natürlicher Zahn des Opfers beschädigt worden, wäre es Körperverletzung. Die künstliche Zahnbrücke zu zerstören ist hingegen »nur« Sachbeschädigung. Richterin Britta Güldenberg verurteilte Gafur E., der in der Vergangenheit bereits wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung, aber auch Körperverletzung und Beleidigung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, zu 180 Tagessätzen á 15 Euro. Das Vierfache muss Serge B. zahlen, der noch nicht vorbestraft ist, aber finanziell besser dasteht. Von Rechtsmitteln wurde zunächst kein Gebrauch gemacht - Gafur E. jedoch kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. »Er stiehlt und lügt - wir werden bestraft«, monierte der Verurteilte die Entscheidung des Gerichts.

Weitere Gerichtsverhandlung

Das Opfer in Ralf B. muss schon bald wieder vor Gericht: Dann muss er sich vor dem Schöffengericht in Schleiden verantworten. Denn wegen des Diebstahls des Tresors von Serge B. wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben. Mit Abstand, etwa zwischen Anwalt und Angeklagten, Plexiglas und Mundschutz wird am Amtsgericht Monschau verhandelt. So auch bei zwei weiteren Strafsachen im ABK-Heim »Schöne Aussicht«. Dort ging es um Diebstahl und Körperletzung.


Meistgelesen