Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 172 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 15.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12197. 10640 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 232. In den vergangenen Tagen sind 8 Männer und 5 Frauen im Alter von 68 bis 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1325 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 175.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 565 5250 170
Alsdorf 87 1115 138
Baesweiler 41 822 122
Eschweiler 119 1125 142
Herzogenrath 96 1019 155
Monschau 7 173 43
Roetgen 69 164 717
Simmerath 59 281 331
Stolberg 173 1331 246
Würselen 107 914 139
noch nicht lokal zugeordnet 2 3
Gesamtergebnis 1325 12197 175
Aktualisierte Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnung
Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden noch einmal in einigen Punkten verändert (Stand: 16.12.2020).
Es wird klargestellt, dass
• die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung den Regelungen der „Arbeitswelt“ – also den Arbeitsschutzregelungen – unterfällt und in diesem Rahmen anders als Präsenzunterricht an Schulen weiter zulässig ist.
• die Regelungen für zulässige Prüfungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder wegen einer Unzumutbarkeit für die Prüflinge nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10.01.2021 verlegt werden können, und deren unmittelbare Vorbereitung vereinheitlicht werden. Auch bereits terminierte Fahrprüfungen können unter den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen noch durchgeführt
werden.
• die gerade in den Wintermonaten wichtigen Angebote der Wohnungslosenhilfe unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zulässig bleiben.
• im Rahmen des strikten Lockdowns wie im Frühjahr Sonnenstudios als mit Schwimmbädern, Saunen etc. vergleichbare Einrichtungen ebenfalls nicht betrieben werden dürfen.
• auch Reisebüros dem Verbot des Einzelhandels unterfallen. Zudem wird klargestellt, dass in Handyshops oder Telefonläden Reparaturleistungen und auch ein Austausch defekter Geräte erfolgen kann, der Verkauf von Neugeräten (mit
und ohne Vertrag) aber vergleichbar mit dem gesamten übrigen
Elektronikhandel während des Lockdowns unzulässig ist.
• die Zulässigkeit von Friseurdienstleistungen gestrichen wurde; aufgrund von Nachfragen wird der Begriff aber bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich aufgenommen.
• die Zweierbetreuungen in der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf gerade im sozialen Zusammenleben zulässig ist.
Da das Verbot zum Erwerb von Feuerwerk heute einheitlich auf Bundesebene im Sprengstoffrecht geregelt wurde, entfällt die gestern vorgesehene Landesregelung. Die am Ende der Verordnung zusammengefassten Bußgeldsachverhalte wurden noch um das gestern aufgenommene generelle Verbot von Partys und vergleichbaren Feiern vervollständigt.
Die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung wurden in kleineren Umsetzungsfragen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die veränderte Coronaschutzverordnung angepasst. Die wesentlichen Regelungen zum Unterrichts- und Betreuungsumfang bleiben gegenüber den Bekanntmachungen aus der letzten Woche unverändert. Diese Änderungen treten ebenfalls heute in Kraft und sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona
Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz