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Wer zahlt, wenn die Straße erneuert wird?
In einem sind sich die Politiker in Düsseldorf einig: Die Bürger sollen nicht die kompletten Kosten einer Straßensanierung zahlen. So ist es in der Gemeinde Simmerath schon lange nicht mehr, denn die Kommune übernimmt bereits die Hälfte. Nun will das Land NRW den Bürger weitergehend unterstützen - wieviel übernommen wird, ist aber weiter offen. Auch eine neue Förderrichtlinie schafft wenig Klarheit. »Nach Rücksprache mit der für die Förderung zuständigen NRW.Bank konnte keine rechtsverbindliche Klärung erfolgen, ob und in welchem Umfang für die in der Gemeinde Simmerath zur Abrechnung anstehenden Straßenausbaumaßnahmen in Eicherscheid und Steckenborn Fördergelder akquiriert werden können«, bedauert Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns.
Eicherscheid zur Hälfte entlastet?
Eines ist jedoch klar: Für den Vorausbau der Straßen im Zuge der Kanalisierung, der in den Jahren 2002 bis 2005 erfolgt ist, wird es weder für Eicherscheid noch für Steckenborn Geld aus Düsseldorf geben.»Für die Betrachtung der Endausbaukosten ist eine differenziertere Betrachtung notwendig«, so Hermanns. Danach würde es nach derzeitiger, nicht verbindlicher Einschätzung dabei bleiben, dass auch eine Förderung der Kosten für den Endausbau für den ersten Bauabschnitt in Eicherscheid nicht in Betracht kommt, da die entsprechende Beschlussfassung bereits im Jahr 2017 erfolgt ist. Auch zur Förderfähigkeit der Endausbaukosten für den zweiten Bauabschnitt in Eicherscheid bzw. für die in der Planung befindlichen Endausbauabschnitte in Steckenborn können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, da nach den Vorgaben der NRW.Bank Förderanträge frühestens ab August eingereicht werden können. Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns sagt hierzu allen betroffenen Grundstückseigentümern zu, »dass die Gemeinde Simmerath alle Anstrengungen unternimmt, um eine höchstmögliche Förderung zu erhalten, die vollumfänglich 1:1 den betroffenen Bürgern zu Gute kommt«. Das Tiefbauamt ist daher aktuell damit beschäftigt, eine Vorprüfung durch die NRW.Bank vornehmen zu lassen.
Springt die Gemeinde ein?
»Wenn für Eicherscheid verbindlich feststeht, dass es für den ersten Bauabschnitt keine Förderung gibt, wohl aber eine Förderung für die Endausbaukosten des zweiten Bauabschnitts Eicherscheids bewilligt wird, kann der Rat der Gemeinde Simmerath darüber entscheiden, wie mit dieser Situation umgegangen wird«, so Hermanns. Dazu gehöre auch die Entscheidung, ob sich die Gemeinde an der Kostendifferenz von derzeit voraussichtlich 0,56 Euro pro Quadratmetern Veranlagungsfläche (insgesamt beträgt der ürgeranteil dort etwa 112.000 Euro), mit denen die Anlieger des nicht förderfähigen ersten Bauabschnittes (2017 beschlossen) mehr belastet würden, beteiligt. »Der Erlass von Beitragsbescheiden für den ersten Bauabschnitt in Eicherscheid wird damit zumindest bis Spätherbst 2020 zurückgestellt«, so Hermanns. Die Beitragsbescheide für den zweiten Bauabschnitt in Eicherscheid, der 2018 beschlossen und fertiggestellt worden ist, werden daher erst erlassen, wenn eine Entscheidung der NRW.Bank über den noch zu stellenden Förderantrag vorliegt.Meistgelesen
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