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Der Hund geht ordentlich ins Geld

Wo ein Hund zur Familie zählt, da wird eine Steuer erhoben. Der Bund der Steuerzahler NRW hat alle Kommunen des Landes unter die Lupe genommen.
Hunde sind ein beliebtes Haustier und aus vielen Familien nicht wegzudenken. Aber sie kosten auch eine Menge Geld. Beim Steuersatz machen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen große Unterschiede. Foto: M. Nielen

Hunde sind ein beliebtes Haustier und aus vielen Familien nicht wegzudenken. Aber sie kosten auch eine Menge Geld. Beim Steuersatz machen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen große Unterschiede. Foto: M. Nielen

Und dabei große Unterschiede festgestellt, in welcher Höhe die Halter des beliebtesten Haustieres Deutschland zur Kasse gebeten werden. Demnach ist die Haltung eines Hundes in Lienen mit 24 im Jahr am günstigsten, in Hagen mit 180 Euro im Jahr am teuersten. Für so genannte »gefährliche« Hunde gelten häufig höhere Steuersätze. Auch sie sind sehr unterschiedlich: Legden besteuert solche Hunde mit 120 Euro im Jahr, Solingen und Heimbach mit 1.200 Euro. Und wie sieht es im Monschauer Land aus? Stolze 108 Euro fordert die Gemeinde Roetgen als Steuer für einen Hund. Leben zwei oder mehr Hunde in einem Haushalt, dann werden 132 bzw. 156 Euro pro Vierbeiner fällig. Die Stadt Monschau erhebt ebenfalls 108 Euro für einen Hund. Der Steuersatz steigt dann auf 135 bzw. 162 Euro.  Ähnlich sieht es in Simmerath aus: Dort kostet ein Hund 102 Euro pro Jahr. Der Steuersatz steigt bei zwei Hunden auf je 136 Euro, bei drei Vierbeinern dann auf 144 Euro.
Schmidter zahlen 96 Euro (zwei Hunde je 132 Euro, drei Hunde je 156 Euro). In Vossenack werden 116 Euro an Hundesteuer veranschlagt. Bei zwei Tieren im Haushalt steigt der Steuersatz auf 138 Euro, bei drei auf 167 Euro.

Heimhunde von Steuer befreit

Viele Kommunen bieten für Hunde, die aus dem Tierheim kommen, eine zeitlich befristete ermäßigte Steuer oder eine Steuerbefreiung an. Die Gemeinde Roetgen befreit diese Tierfreunde für zwei Jahre von der Steuerlast. Die Gemeinde Hürtgenwald ebenfalls, falls der Hund aus einem Tierheim im Kreis Düren kommt. In Monschau, Simmerath und Nideggen gibt es eine solche Steuerbefreiung nicht. Wer einen »gefährlichen« Hund sein eigen nennt, der muss kräftig blechen:
Nideggen 660 Euro (ab zwei Hunden je 970 Euro)
Hürtgenwald 1162 Euro
Monschau 650 Euro (zwei Hunde je 763 Euro, drei Hunde je 975 Euro)
Roetgen 600 Euro (zwei Hunde je 750 Euro, drei Hunde je 900 Euro)
Simmerath 650 Euro (zwei Hunde je 763 Euro, drei Hunde je 975 Euro). Sämtliche Eifelkommunen haben übrigens ihre Steuersätze im letzten Jahr nicht verändert. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fordert grundsätzlich ihre Abschaffung. In einem ersten Schritt sollten zumindest die beträchtlichen regionalen Unterschiede beseitigt werden:  »Um möglichst einheitliche Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, sollte es landesweit einen Höchstsatz von maximal 100 Euro geben«, fordert BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz. Er plädiert dafür, Hunde aus dem Tierheim grundsätzlich befristet steuerfrei zu stellen. „Die Kommunen profitieren schließlich finanziell davon, wenn sie weniger Tiere im Tierheim versorgen müssen«, so Wirz.


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