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Anklage nach Hammerangriff

Nach dem Konsum von LSD und Marihuana hat ein Mann in Neuerburg nackt eine Frau mit einem Hammer angegriffen. Er soll unter einer Drogenpsychose gelitten haben.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den 23-jährigen Mann, der Ende September in Neuerburg eine 50-jährige Frau in deren Pkw mit einem Hammer angegriffen hatte, Anklage wegen Vollrauschs und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben.

Nach LSD und Marihuana unzurechnungsfähig

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, das Tatopfer im Drogenrausch völlig grundlos mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Am Nachmittag des 28. September konsumierte der Angeschuldigte, der Schüler eines Internats in Neuerburg war, zusammen mit Freunden in seinem Zimmer im Internat LSD und Marihuana. Hierdurch entwickelte sich beim Angeschuldigten eine schwere Drogenpsychose, die nach der vorläufigen Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen zur Aufhebung seiner Schuldfähigkeit führte. Nachdem sich der Angeschuldigte erbrochen hatte und seine Freunde ihn daraufhin bekleidet unter die Dusche gestellt hatten, legte er seine Kleidung ab und reagierte aufgebracht und gewaltbereit gegen seine Freunde, die sich vor dem Angeschuldigten in Sicherheit bringen mussten. Gegen 18.30 Uhr verließ der Angeschuldigte, der nach wie vor völlig nackt und mit einem Schlosser-Hammer bewaffnet war, das Internatsgebäude und ging in die angrenzende Nelsstraße in Neuerburg. Dort war das Tatopfer, eine 50-jährige Frau, gerade dabei, ihren Pkw vor ihrem Haus einzuparken.

Schläge gegen Kopf und Oberkörper

Ohne erkennbaren Grund begab sich der Angeschuldigte an das Fahrzeug, schlug mit dem Hammer auf dieses ein und zertrümmerte die Fensterscheibe der Fahrertür. Durch die Öffnung versetzte er der Frau mit dem Hammer zahlreiche wuchtige Schläge in den Bereich des Kopfes und des Oberkörpers. Anschließend öffnete er die Fahrertür und setzte seinen Angriff durch die geöffnete Tür fort. Erst ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte, und der von einem anderen Nachbarn herbeigerufene Ehemann des Tatopfers konnten den Angeschuldigten unter großer Kraftanstrengung von der Frau wegziehen und außerhalb des Fahrzeuges festhalten. Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei kurze Zeit später am Tatort eintraf und den Angeschuldigten festnahm, leistete dieser gegen die Festnahme erheblichen Widerstand und trat und spuckte nach den Beamten.

Auch Polizisten verletzt

Die 50-jährige Frau, der der Angeschuldigte vollkommen unbekannt war, erlitt schwerwiegende, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen im Kopf-, Augen- und Oberkörperbereich. Sie musste für die Dauer einer Woche stationär in ein Krankenhaus aufgenommen und behandelt werden. Auch zwei der eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt. 

Täter in Psychiatrie untergebracht

Angesichts der Massivität der Hammerschläge besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Tatopfer durch die Schläge tödliche Verletzungen erleidet. Da der Angeschuldigte nach der vorläufigen Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen aufgrund des Drogenrauschs bei der Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein dürfte, kann er jedoch nicht wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt werden. Vielmehr ist Anklage wegen eines Vergehens im Vollrausch erhoben worden. Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme in einer geschlossenen Einrichtung vorläufig untergebracht. Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.


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