

Nach dem Großbrand am 13. Mai auf dem Gelände eines Handwerkszentrums in Bollendorf-Weilerbach hat die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weitere Details zu den Ereignissen und den Untersuchungen auf mögliche Asbestbelastungen mitgeteilt. Der Kreis hatte am 27. Mai aufgrund möglicher Gesundheitsgefahren durch freigesetzte Asbestfasern Handlungsempfehlungen für Anwohner veröffentlicht.
Bereits am Tag des Brandes wurden nach Angaben der Kreisverwaltung durch die Feuerwehr Feststoffproben an der Brandstelle entnommen und untersucht. Die Proben waren nach Angaben des Kreises asbestbelastet. Zudem kamen Messfahrzeuge zum Einsatz. Hinweise auf radioaktive, chemische oder biologische Belastungen ergaben sich laut Kreis nicht.
"Bei einem Asbestbrand ist die Asbestbelastung üblicherweise auf die Brandstelle begrenzt, wie die Feuerwehr bestätigt. Nur aufgrund der Größe des Feuers scheint es in Bollendorf-Weilerbach zu einer weiteren Verbreitung gekommen zu sein", teilte der Kreis mit.
Nach Angaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord war eine Untersuchung der Brandstelle durch die Fachbehörde zunächst nicht möglich. So erklärte die Behörde: „Eine unmittelbare Untersuchung der Brandstelle durch die SGD Nord war zunächst nicht möglich, da die Kriminalpolizei die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen hatte und die Brandfläche bis zur Freigabe gesperrt blieb.“
Auf Nachfrage des WochenSpiegel teilte das Polizeipräsidium Trier mit, ein Betreten der Brandstelle durch Behörden und Gutachter sei vor dem 21. Mai aufgrund von Einsturzgefahr und gefahrenabwehrenden Maßnahmen nicht möglich gewesen. Das Umfeld der Brandstelle sei nicht durch die Polizei gesperrt worden. Nach Angaben der Polizei konnte die Brandausbruchstelle erst am 21. Mai lokalisiert und erstmals betreten werden. Zudem habe aufgrund der Dacheindeckung des Gebäudes von Beginn an der Verdacht bestanden, dass asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein könnten. Dies sei allen an den Löscharbeiten beteiligten Behörden bekannt gewesen.
Erst am 21. Mai fand eine gemeinsame Begehung der Brandstelle statt. Daran nahmen neben der SGD Nord auch Vertreter der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeinde Südeifel, der Ortsgemeinde Bollendorf sowie der Polizei teil.
Die SGD teilte mit, bei der Begehung sei festgestellt worden, dass "asbesthaltige Gefahrstoffe in Form von Bruchstücken und Faserablagerungen sowohl auf dem Betriebsgelände als auch auf umliegenden Flächen niedergegangen" seien.
Zugleich verwies die Behörde auf die Zuständigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes. In ihrer Mitteilung heißt es: "Für Fragen zu Flächen außerhalb des Betriebsgeländes, insbesondere zu möglichen Reinigungsmaßnahmen, Entsorgung oder weiteren Maßnahmen im öffentlichen Raum oder auf umliegenden Grundstücken sowie zu Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig."
Zur Frage, warum die Bevölkerung erst am 27. Mai über Vorsichtsmaßnahmen informiert wurde, verweist die Kreisverwaltung auf weitere Untersuchungen. Um Erkenntnisse über eine mögliche Ausbreitung außerhalb der Brandstelle zu gewinnen, seien mit Beginn der trockenen Witterung vorsorglich Oberflächenabstriche an Außenbereichen von Schloss Weilerbach genommen worden.
Erste dieser Oberflächenabstriche seien am 27. Mai als asbestbelastet bestätigt worden. Luftmessungen hätten zuvor keine Nachweise ergeben. Die Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung seien auf Grundlage der bis dahin vorliegenden fachlichen Erkenntnisse veröffentlicht worden.
In der am 27. Mai veröffentlichten Warnung hatte der Eifelkreis zudem ausdrücklich auf die SGD Nord verwiesen. Darin hieß es: "Die SGD Nord als obere Landesbehörde hat daher am 26. Mai nachfolgende Handlungsempfehlungen für alle im Bereich der Rauch- und Partikelausbreitung betroffenen Anwohner ausgesprochen."
Nach Angaben des Kreises spielte auch die Wetterentwicklung eine Rolle. Während unmittelbar nach dem Brand über mehrere Tage feuchte Witterung geherrscht habe, werde eine mögliche Verlagerung von Partikeln unter den inzwischen trockenen Bedingungen anders bewertet.
Der betroffene Bereich lässt sich laut Kreisverwaltung derzeit nicht exakt eingrenzen. Die Handlungsempfehlungen richten sich vorsorglich vor allem an Anwohner in unmittelbarer Nähe des abgebrannten Hallenkomplexes, insbesondere im Ortsteil Bollendorf-Weilerbach mit rund 100 Wohngebäuden.
Wie lange die Empfehlungen gelten werden, ist derzeit noch offen. Das weitere Vorgehen werde mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, sollen die Anwohner informiert werden.




