"Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse": Staatssekretär äußert sich zu CDU-Kritik
Die Zahl sogenannter abgängiger Geflüchteter aus Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) sorgt weiterhin für politische Diskussionen in Rheinland-Pfalz. Nach Angaben der CDU-Landtagsfraktion gelten landesweit derzeit 923 Geflüchtete als abgängig, davon 94 aus der AfA Bitburg. Die CDU fordert Aufklärung durch die Landesregierung (wir berichteten).
CDU sieht ordnungspolitisches Problem
Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ludwig erklärte: „Aber wenn Menschen aus staatlichen Einrichtungen verschwinden und niemand sagen kann, wo sie sind, entsteht ein Gefühl von Kontrollverlust.“ Auch der CDU-Landesvorsitzende Gordon Schnieder äußerte deutliche Kritik und sprach von einem „ordnungspolitischen Offenbarungseid“.
Integrationsministerium nimmt Stellung
Im zuständigen Fachausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags sowie auf Rückfrage des WochenSpiegel äußerte sich Staatssekretär Janosch Littig aus dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Littig, der der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen angehört, wies den Vorwurf eines Kontrollverlustes ausdrücklich zurück.
Er erklärte wörtlich: „Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse, und die dort lebenden Menschen sind keine Insassen.“ Für sie gelte – wie für alle Menschen in Deutschland – das Grundrecht auf Freizügigkeit. Bewohnerinnen und Bewohner dürften die Einrichtungen verlassen, etwa für Behördentermine, ärztliche Behandlungen, private Besuche oder Freizeitaktivitäten. Gleichzeitig bestehe eine Wohnsitzauflage, die sie verpflichte, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in einer AfA zu wohnen.
Das passiert bei Abwesenheit
Nach Angaben des Ministeriums wird in den Aufnahmeeinrichtungen täglich überprüft, ob die Geflüchteten ihrer Wohnpflicht nachkommen. Wird eine Person über einen Zeitraum von drei Tagen nicht anwesend festgestellt, gilt sie in Rheinland-Pfalz als abgängig und wird gemeldet. Damit greife das Land früher ein, als es der gesetzliche Rahmen von sieben Tagen nach § 66 Asylgesetz vorsieht.
Abgängige Personen erhalten keine staatlichen Leistungen. Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion werden Leistungen für abgängige Asylsuchende eingestellt.
Staatssekretär betont enge Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Information über eine Abgängigkeit wird unverzüglich an alle am Asylverfahren beteiligten Behörden weitergeleitet, darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die zuständige Ausländerbehörde sowie die Polizei. Nach einer Woche veranlasst die Ausländerbehörde eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, die an die Polizei übermittelt wird.
Zudem verweist das Ministerium auf die enge Zusammenarbeit mit der Polizei. In den Aufnahmeeinrichtungen seien spezielle Einsatzgruppen Migration der Polizei direkt vor Ort eingebunden und würden routinemäßig über Abgängigkeiten informiert. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse würden einzelfallbezogen und unmittelbar weitergegeben.
Vor diesem Hintergrund weist Staatssekretär Littig die von der CDU erhobenen Vorwürfe zurück. Es gebe klare Verfahren, kurze Meldewege und ein abgestimmtes Vorgehen aller zuständigen Stellen.

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