

Fast überall in Deutschland wird angesichts der anhaltenden Trockenheit zum sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Die angespannte Lage zeigt sich auch in der Region: In Bengel/Springiersbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) kämpft die Feuerwehr aktuell gegen einen Waldbrand, mehrere Hektar Wald stehen dort in Flammen. Auch in Dreis/Salmtal und Schwirzheim beschäftigten Wald- und Flächenbrände die örtlichen Feuerwehren.
Vielerorts ist das Gießen des eigenen Gartens bereits reglementiert. Das Grundwasser ist massiv gesunken, auch die Flüsse führen deutlich weniger Wasser. Auf dem Bitburger Ehrenfriedhof wird der Rasen trotzdem regelmäßig bewässert: Nach Angaben der Stadt erfolgt dies „im Rhythmus von zwei bis drei Tagen“. Ein selbstfahrender Regner benötigt für einen vollständigen Durchlauf der Fläche „rund sechs Stunden“.
Eine Bürgerin hatte sich deshalb an die Stadtverwaltung Bitburg gewandt. Ihr war nach eigener Darstellung erklärt worden, die Bewässerung sei eine Vorgabe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Rasen eines Ehrenfriedhofs müsse stets grün bleiben.
Eine Nachfrage unserer Redaktion bei der ADD ergibt ein anderes Bild. Im Gräbergesetz sei allgemein von der Pflege der Anlagen die Rede. Eine konkrete Vorgabe für die Bewässerung gebe es nicht.
„Es gibt keine entsprechenden Regelungen, die ausführen, dass der Rasen gesprengt werden muss“, teilt die ADD mit. Mit den Kommunen beziehungsweise den beauftragten Firmen sei vielmehr abgestimmt, „dass die Rasenflächen nicht bewässert werden müssen“.
Auch die Stadt Bitburg bestätigt auf Nachfrage des WochenSpiegel: „Es gibt grundsätzlich keine Vorgabe, dass die Bewässerung verpflichtend ist.“
Warum wird trotzdem bewässert? Die Stadt verweist auf die Pflege und das Erscheinungsbild des Ehrenfriedhofs. Nach Angaben der Stadtverwaltung wolle die ADD „den repräsentativen Zustand des Friedhofs erhalten und ein ehrendes Gedenken aufrechterhalten“. Die Bewässerung erfolge deshalb, „um den Rasen und ein ansehnliches Gesamtbild zu erhalten“.
Zudem sei die Wasserversorgung derzeit „uneingeschränkt gesichert“ und es gebe „keine behördlichen Einschränkungen“. Deshalb werde die Anlage planmäßig gepflegt.
Eine konkrete Vorschrift zur Bewässerung kann die Stadt selbst nicht nennen: „Da [...] keine spezifische Bewässerungspflicht existiert, gibt es hierzu keine gesonderte Verwaltungsvorschrift.“
Auch die Frage, warum die angrenzenden Bäume nicht im gleichen Umfang bewässert werden, beantwortet die Stadt. Eine „gezielte Priorisierung gegen die Bäume“ gebe es nicht. Bäume bezögen ihr Wasser aus „deutlich tiefer liegenden Bodenschichten“, weshalb eine zusätzliche oberflächliche Bewässerung in der Regel nicht erforderlich sei. Bäume mit Wurzeln im Bereich der Rasenfläche würden durch den Regner automatisch mitbewässert.
Die Stadt sieht zudem bereits Einsparungen vor: In den vergangenen Jahren sei eine Rasensaat eingebracht worden, „die nicht so oft zu bewässern ist“.
Damit stellt sich die Situation anders dar als zunächst vermittelt: Weder die ADD noch die Stadt sprechen von einer Pflicht, den Rasen des Ehrenfriedhofs zu bewässern.
Die Stadt entscheidet sich dennoch für eine Bewässerung, derzeit alle zwei bis drei Tage und jeweils rund sechs Stunden lang. Begründet wird das mit der Pflege der Anlage, dem repräsentativen Erscheinungsbild und dem würdigen Gedenken. Eine Vorgabe der ADD ist die Bewässerung nach den unserer Redaktion vorliegenden Antworten jedenfalls nicht.



