

Nach Angaben der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehen derzeit insbesondere die Erschließungsmaßnahmen und die weitere Vermarktung der Flächen im Fokus.
Zum aktuellen Stand erklärt die Kreisverwaltung auf Anfrage: „Der Zweckverband ist weiterhin ständig mit der Frasers Group und deren Projektentwickler in Kontakt, um den Investor bei seinen Planungen zu beraten.“ Die Erschließungsmaßnahmen für das Gelände sollen „voraussichtlich bis Ende 2027 fertig gestellt“ werden.
Ein konkreter Fertigstellungstermin für das gesamte Gewerbegebiet steht dagegen noch nicht fest. Dazu teilt die Kreisverwaltung mit: „Die Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Flugplatz Bitburg hängt entscheidend von den Ansiedlungen ab und kann daher zeitlich nicht in vollem Umfang vom Zweckverband beeinflusst werden.“ Für mögliche Erweiterungsflächen sei „voraussichtlich in den Jahren 2027 und 2028 ein Bauleitplanverfahren“ vorgesehen.
Als wichtige Faktoren für Unternehmensansiedlungen nennen die Verantwortlichen die vorhandenen Flächen, die Infrastruktur und die Lage der Region. Wörtlich heißt es: „Das Gewerbegebiet Flugplatz Bitburg ist ein Beispiel gelungener Konversion auf Grundlage mehrerer Standortvorteile: Die großflächige Verfügbarkeit erschlossener Gewerbe- und Industrieflächen, die gute Verkehrsanbindung sowie die Lage im Dreiländereck Deutschland–Luxemburg–Belgien gehören dazu.“
Auch die aktive Standortentwicklung durch öffentliche Akteure spiele eine wichtige Rolle. „Die Umwandlung erfolgt in einem koordinierten Prozess unter Beteiligung von Bund, Land und Kommune, wodurch ein stabiles planerisches Umfeld und gezielte Wirtschaftsförderung entstehen“, erklärt die Kreisverwaltung weiter.
Potenzial sehen Kreisverwaltung und Zweckverband vor allem in technologie- und industrieorientierten Bereichen. „Perspektiven bestehen insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen moderne Industrie, Automatisierung, Technologie sowie erneuerbare Energien und energieeffiziente Produktion“, heißt es.
Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2025. Das Gericht hatte die Klage des BUND gegen die großflächige Ansiedlung auf dem ehemaligen Militärgelände abgewiesen und damit die weitere Entwicklung des geplanten 360-Millionen-Euro-Distributionszentrums ermöglicht.




