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Strafbefehl gegen Krankenhausarzt erlassen

Nach Todesfall im Bitburger Krankenhaus: Der Strafrichter am Amtsgericht Bitburg hat Strafbefehl gegen einen Arzt am Marienhaus Klinikum erlassen. Der Vorwurf: unterlassene Hilfeleistung.
Nach dem Tod eines Patienten am Marienhaus Klinikum in Bitburg hat der Richter Strafbefehl gegen einen Krankenhausarzt erlassen. Foto: S. Schönhofen

Nach dem Tod eines Patienten am Marienhaus Klinikum in Bitburg hat der Richter Strafbefehl gegen einen Krankenhausarzt erlassen. Foto: S. Schönhofen

Dem Arzt wird vorgeworfen, im März vergangenen Jahres einen Patienten nicht nochmals untersucht zu haben, obwohl ihn eine Krankenschwester am Morgen bei der Übergabe an den Tagesdienst auf dem Bereitschaftshandy anrief und um erneute Untersuchung des Patienten bat. Der Mann litt unter Atembeschwerden. Die weitere Untersuchung soll der Arzt jedoch abgelehnt haben mit dem Hinweis, dass seine Dienstzeit beendet sei und der Stationsarzt nun zuständig sei. Er versicherte sich nicht, dass dieser übernehmen würde. Der Patient musste schließlich reanimiert werden und starb zwei Tage später, am 11. März, an den Folgen eines Multiorganversagens. 9000 Euro Strafe Gegen den unter dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung stehenden damals 35-jährigen Bereitschaftsarzt hat der Richter eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Euro (insgesamt 9000 Euro) verhängt. Damit würde der Arzt nicht als vorbestraft gelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt hat nun zwei Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, wird es zur Hauptverhandlung kommen. Soweit die aktuelle Information aus dem Amtsgericht Bitburg zu dem Fall, den der Wochenspiegel im März öffentlich gemacht hatte, nachdem ein Mitpatient des Verstorbenen scharfe Vorwürfe gegen die Klinik erhoben hatte. Erstickt - Kein Arzt kam Der Zeuge berichtete, dass sein Bettnachbar in der Nacht vom 8. auf den 9. März unter Luftnot gelitten habe. Nach den Schilderungen des Zeugen war der 73-jährige Patient aus Malbergweich in seinen Armen erstickt. Er selbst habe für den Bettnachbarn ein Dutzend Mal nach Hilfe gerufen. Fünf Stunden lang sei kein Arzt gekommen - bis der Mann nicht mehr atmete. Aufgrund der Berichterstattung des Wochenspiegels hatte die Staatsanwaltschaft Ende März Ermittlungen aufgenommen. Die Marienhaus Holding GmbH äußert sich nicht zu dem Strafbefehl mit der Begründung, dass sie noch keine Kenntnis davon habe, so Pressesprecher Heribert Frieling. "Wir müssen abwarten, ob der Arzt Einspruch erhebt. Erst dann werden wir uns dazu äußern", sagt Frieling. bil


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