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Andreas Bender

Hahn: Zwei Kaufverträge

Hahn-Flughafen. Die Entscheidung steht noch aus: Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner hat zwei Verkaufsvarianten für den Hunsrück-Flughafen gesichert.

Zwei Interessenten gibt es für den Hunsrück-Flughafen. Wie es weiter geht, könnte sich in dieser Woche entscheiden.

Zwei Interessenten gibt es für den Hunsrück-Flughafen. Wie es weiter geht, könnte sich in dieser Woche entscheiden.

Bild: Archiv

Die Nachricht sorgte vor dem vergangenen Wochenende für Aufsehen: Nach Informationen des WochenSpiegel liegt ein notariell beurkundeter Kaufvertrag der NR Holding vor, die auch den Nürburgring besitzt (https://www.wochenspiegellive.de/cochem-zell/artikel/russischer-investor-schnappt-sich-flughafen).

 

Dahinter steht der russische Pharmaunternehmer Viktor Charitonin. Dieser steht zwar auf keiner EU-Sanktionsliste für Russland, offenbar aber auf einer Liste des amerikanischen Finanzministeriums von kremlnahen Personen. 20 Millionen will die NR Holding in den Kauf des Flugafens investieren. Allerdings könnte das Bundeswirtschaftsministerium noch ein Veto gegen die Transaktion einlegen.

 

Am Wochenende wurde dann klar: Es gibt einen zweiten notariell beurkundeter Kaufvertrag. Beide Kaufverträge stehen noch unter Bedingungen, sodass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird, wie Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner mitteilt.

 

»Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv weiterverhandelt und einen Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Zusätzlich haben wir mit einem anderen Investor einen zweiten Kaufvertrag verhandelt und ebenfalls notariell beurkunden lassen, für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten«, so Plathner. »Über das weitere Vorgehen wird im Rahmen der besonderen Gläubigerversammlung entschieden. Die weiteren Entwicklungen im Prozess sind offen.« Diese Gläubigerversammlung soll am Dienstag, 7. Februar, stattfinden.

 

Der zweite Kaufvertrag wurde laut Informationen des Handelsblatt mit der Mainzer Firmengruppe Richter (Immobilienunternehmen) mit einem niedrigeren Kaufgebot geschlossen. Diese Schritte wurden nötig, nachdem der Verkauf an die Swift Conjoy GmbH (Frankfurt) seitens des Joint Ventures nicht vollzogen wurde. Damit bleibt es weiter spannend, wie es im Rahmen der Insolvenz am Hahn weitergeht.


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