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Streit um Wittlicher Freibad geht weiter

Im Rahmen der Stadtratssitzung am 24. März wurde die "Bürgerinitiative zum Erhalt der Freibads in Wittlich (BI)" gemäß der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz angehört. Seitens der Initiative wurde die Bereitschaft zu einem Kompromiss betont.

Für die Bürgerinitiative (BI) erläuterte Dr. Bernhard J. Simon die aktuelle Situation, legte die Argumente für einen Erhalt des Freibads dar und unterbreitete konkrete Vorschläge hinsichtlich einer bedarfsgerechten Sanierung des Freibads. Für die BI ist neben einem weitgehenden Erhalt des Freibads in seiner jetziger Form insbesondere auch eine Reduzierung der Ausfallzeiten wichtig. Das bisherige Konzept der Stadt sieht eine vollständige Schließung von Hallen- und Freibad ab 2022 für 2-3 Jahre vor, in dieser Zeit kann u. a. kein Schwimmunterricht in Schulen und Vereinen angeboten werden.

BI will keine jahrelange Schließung

Dies ist für die BI nicht akzeptabel: "Schulen und Vereinen können schon seit über einem Jahr kein Schwimmunterricht anbieten, dieses Jahr wird auch wenig möglich sein und dann würden nochmals 2-3 Jahre Ausfallzeit dazu kommen", sagt Jörg Krames. Schon jetzt lernen viele Kinder nicht mehr richtig schwimmen, so Krames weiter. Zudem könnten sich viele Familien nach der Corona-Pandemie in den kommenden Sommern teure Urlaube nicht leisten und möchten auf das Freibad nicht verzichten.

Kompromiss möglich?

Seitens der BI wurde mehrfach die Bereitschaft zu einem Kompromiss betont. Man wünsche sich, so Krames, eine Kommission bestehend aus Mitgliedern der Stadtverwaltung, des Stadtrates und der BI, die dann einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss erarbeitet. Auf diesen Vorschlag gingen weder die Stadtratsmitglieder noch der Bürgermeister in ihren Wortbeiträgen weiter ein. Bürgermeister Rodenkirch deutete vielmehr in seiner Schlussbemerkung an, dass der Stadtrat am 8. April das Bürgerbegehren trotz Vorliegen der Unterschriften dennoch aus Rechtsgründen als unzulässig ablehnen wird. "Das, was die Spatzen in den letzten Tagen von den Dächern gepfiffen haben, wurde aus dem Munde des Bürgermeisters somit bestätigt. Der Wille vieler Bürger*innen wird einfach ignoriert", kommentierte das der Sprecher der BI Jörg Krames in einer Stellungnahme gegenüber dem Wochenspiegel. Wenn es so kommt und das Bürgerbegehren am 8. April als unzulässig zurückgewiesen wird, dann werde die BI gegen den Beschluss klagen müssen, erläutert Krames. Er hoffe dennoch, dass die Ratsmitglieder über Ostern nochmals in sich gehen und ihre Sichtweise überdenken, "Ein Gerichtsverfahren würde den Schwimmbad-Streit über Jahre in die Länge ziehen, die sei sicherlich nicht im Interesse der Bürger*innen". (red)


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