Verimpfung von Restimpfdosen
Angesprochen sind alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus können sich ebenfalls Personen melden, die jünger als 60 Jahre sind und eine Bescheinigung des Hausarztes vorlegen können. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass gemeinsam mit dem Hausarzt eine individuelle Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung stattgefunden hat und somit eine Impfung mit AstraZeneca durchgeführt werden darf. Weitere Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person im Landkreis Cochem-Zell gemeldet ist. Diese Personen können sich ab sofort per E-Mail (Betreff "Restimpfdosen AstraZeneca") an impfzentrum@cochem-zell.de mit den folgenden Angaben wenden: - Nachname - Vorname - Geburtsdatum - Wohnort - Telefonnummer (vorzugsweise Handynummer). Sollten Impfdosen übrig bleiben, werden die Perso-nen kurzfristig telefonisch durch das Impfzentrum kontaktiert. An den folgenden Tagen kann ein Anruf erfolgen: - Dienstag, 22. Juni, Mittwoch, 23. Juni, Freitag, 25. Juni, Samstag, 26. Juni, und Sonntag, 27. Juni. Hinweise: Es können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die alle oben genannten Angaben enthalten und somit vollständig sind. Ein Anruf und eine mögliche Impfung können nicht garantiert werden. Personen der Altersgruppe U60 müssen zwingend eine Bescheinigung im Impfzentrum vorlegen, die den oben genannten Voraussetzungen entspricht. Ohne diese Bescheinigung darf bei dieser Altersgruppe eine Impfung mit AstraZeneca im Impfzentrum nicht durchgeführt werden. Foto: Archiv www.cochem-zell.de