Stefan Pauly

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Die Cochemer Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Die Cochemer Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Bild: Archiv

Cochem. Am Samstag, 28. Mai, sind die Polizei Cochem und das Veterinäramt über eine vermeintlich "schlechte" Hundehaltung informiert worden. Ersten Ermittlungen zur Folge wurde in einer Gemeinde der Verbandsgemeinde Cochem bei einem Hund ein seit dem 1. Januar 2022 laut Tierschutzhundeverordnung gänzlich verbotenes "Stachelhalsband" genutzt. Der Hund erlitt hierdurch massive Verletzungen. Es erfolgte, so die Polizei, die Sicherstellung des Stachelhalsbandes, die Wegnahme des Hundes und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz. Eine Prüfung bezüglich eines Hundehalteverbotes erfolge ebenfalls. 


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